Angleichung des politischen Mitspracherechts von Stadt und Land

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Wir fordern die Angleichung des politischen Mitspracherechts der städtischen Bevölkerung der Schweiz gegenüber den Rechten der ländlichen Bevölkerung.  Die städtischen Kantone sind durch die Voraussetzung des Ständemehrs bei Volksinitiativen und obligatorischen Referenden sowie durch die Institution des Ständerats gegenüber den ländlichen Kantonen auf eine unhaltbare Weise benachteiligt.

Wir fordern deshalb den Bundesrat und das Parlament auf, zu prüfen wie dieses Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land behoben werden kann.  Zu diesem Zweck ist eine Expertenkommission einzusetzen, welche unter anderem folgenden Vorschlag prüft:

Volksinitiativen und obligatorische Referenden sollen nur noch dann als angenommen gelten, wenn sie von (1) der Mehrheit des Volkes, (2) der Mehrheit der Stände und (3) der Mehrheit (a) in Ganzkantonen der Bevölkerung der zwei grössten Städte des jeweiligen Kantons; (b) in Halbkantonen der Bevölkerung der grössten Stadt angenommen werden.  Hierzu sind die Artikel 139, 140 und 142 der Schweizerischen Bundesverfassung zu ändern.

Neben dieser Massnahme sind weitere geeignete Massnahmen zur politischen Gleichstellung von Stadt und Land zu überprüfen.

Begründung: Beim Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat waren die Institution des Ständerats und die Voraussetzung des Ständemehrs unentbehrliche politische Zugeständnisse, die sich auch aufgrund der Abhängigkeit der (damals noch wesentlich kleineren) Städte von der Landwirtschaft rechtfertigen liessen.  Seit der Gründung des Schweizerischen Bundesstaats im Jahr 1848 hat sich das Abhängigkeitsverhältnis jedoch umgedreht.  Während im 19. Jahrhundert die ländliche Bevölkerung die städtische Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern versorgte, wäre die ländliche Bevölkerung heute ohne den in den Städten generierten Wohlstand--ganz besonders ohne die weitgehend durch die städtischen Gebiete finanzierte öffentliche Infrastruktur (Spitäler, Gymnasien, Universitäten, kulturelle Institutionen wie Theater, Museen, Konzertsäle, Sportstadien) sowie ohne den interkantonalen Finanzausgleich und die Agrarsubventionen--gezwungen ein wesentlich einfacheres Leben zu führen.  Dieser Veränderung der Stellung zwischen Stadt und Land ist durch eine Anpassung der politischen Rechte der städtischen Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Die städtische Bevölkerung zeigt sich seit Jahrzehnten solidarisch mit der ländlichen Bevölkerung, erlebt es aber bei Initiativen und Referenden immer wieder, dass die ländliche Bevölkerung den Wunsch der städtischen Bevölkerung nach einem weltoffenen Leben in urbanen Zentren gänzlich missachtet und den Städten ihre Lebensvorstellungen aufzwingt.  Beide Bevölkerungsgruppen sollten nach ihren Vorstellungen leben dürfen.  Um dies zu ermöglichen muss das Prinzip der Subsidiarität vom Verhältnis zwischen Bund und Kantonen auf das Verhältnis zwischen Stadt und Land ausgedehnt werden.  Dies erfordert unter anderem die politische Gleichstellung der städtischen Bevölkerung und der ländlichen Bevölkerung bei Initiativen und obligatorischen Referenden.

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