Die Petition verlangt eine bedingunslose und uneingeschränkte Nutzung der Volksrechte (Wahl, Abstimmung, Initiative, Referendum und Petition) und deren Befreiung von eigenen nutzlosen Aufwand für den Bürger. Dafür ist eine elektronische missbrauchsresistente Möglichkeit zur Wahrnehmung der Volksrechte zu schaffen, und bestehende Verbote von solchen elektronischen politischen Mitteln zur Willensäusserung sind aufzuheben.
Begründung:
1. eine im Sinne dieser Petition erleichterte Willensäusserung wird vermehrt die Bürger dazu motivieren, ihren Willen aktiv auszudrücken. Eine solche breitere Willensäusserung ist grundsätzlich wünschenswert für alle, denen an politischen Entscheidungen liegt, welche die tatsächliche Meinung der Volksmehrheit berücksichtigt.
2. elektronische Entscheidungsmittel entschlacken den persönlichen politischen Entscheidungsprozess von unnötigem, weil keinen Nutzen bringenden Aufwand und ermöglichen eine erhebliche Einsparung an nutzlosem Aufwand bei demokratischen politischen Entscheidungen.