lnteressengemeinschaft Bockelwitz-Grimma - Contra Biogasanlage Marschwitz
Hinweise zum Einleeen von Einsprüchen
Einspruchsschluss: 26.O4.2O1L
Einsprüche sind zu adressieren an:
Landesdirektion Chemnitz
oder: in der Gemeindeverwaltung Bockelwitz
Genehmigungsverfahren nach BlmschG
Einspruch gegen die Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Aufbereitung des Gases auf Erdgasqualität (Biomethan) in Bockelwitz-Marschwitz (AZ: 44-8823 | Lg | 491
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus folgenden Gründen, von denen ich mich persönlich betroffen fühle, bin ich gegen das o. g. Bauvorhaben.
Unterschrift Was ist zu beachten:
Die durch die lnteressengemeinschaft vorgelegten Argumente für einen Einspruch sollten möglichst mit eigenen Worten wiedergegeben werden, um jeweils als einzelner selbstständiger Einspruch gewertet zu werden.
Benutzen Sie nur Argumente, die Sie selbst vertreten können, von denen Sie betroffen sind.
Wer kann einen Einspruch einlegen:
Jeder der sich durch das Bauvorhaben betroffen fühlt:
Anwohner, Gewerbe, Handel, Gaststätten, Landwirtschaft, Touristen durch: Geruch, Lärm,
Verkehrsbelastung, Verfall Grundstückswert, lmageschaden Tourismusregion, Straßenschäden durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, Gefahr der Schädigung der Freiberger Mulde, Verlust von Aufträgen im Aufbau und Betrieb der Tourismusregion, Verlust von Kunden im Zuge der touristischen Erschließung, Vertr.ist von Gästen und Übernachtungen, starke
Beeinträchtigung der Freizeit- u nd Erholu ngsfunktion des M uldentales.