Der Deutsche Bundestag möge beschließen Corporate Volunteering der Allgemeinheit zu ermöglichen. Jeder Vollzeitbeschäftigte sollte die Möglichkeit erhalten ein bis zwei Stunden pro Woche anerkannte gemeinnützige Zwecke während der regulären Arbeitszeit zu verfolgen. Der Antrag für die Freistellung sollte über die Firma oder eine Zentralstelle für Corporate Volunteering erfolgen. Die Zentralstelle sollte sowohl Stellen vermitteln als auch Firmen zur Teilnahme an Corporate Volunteering einladen und zu Corporate Social Responsibility beraten. Für Firmen, die eine Teilnahme ablehnen, sollte es möglich sein für anerkannte gemeinnützige Zwecke Angestellte auf Kosten des Staates freizustellen. Der Staat würde dann die Vergütung der Stunden nach einem festen Tarifplan vornehmen. (Die Zentralstelle dürfte betroffenen Firmen aber einen Erziehungsbedarf vorhalten und in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern daran arbeiten die Firmenleitungen fortzubilden.) Eltern und insbesondere alleinerziehende Eltern sollten die Möglichkeit haben in Elterninitiativen mitzuwirken und dafür auch bei Bedarf staatlich gefördert werden.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Volunteering
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