Der Landtag NRW möge beschließen alle Kinder die Orientierungsstufe in Realschulen und Gesamtschulen beginnen zu lassen. Der Wechsel auf das Gymnasium sollte Schülern vorbehalten sein, die sich insbesondere während der Orientierungsstufe aber auch der gesamten Sekundarstufe I dafür bewerben und dazu qualifizieren. Realschulen und Gesamtschulen sollten zu diesem Zweck Gymnasialklassen einrichten, deren Schüler in den gymnasialen Zweig der Schule oder auf ein Gymnasium wechseln sollen. Schüler in einer Gymnasialklassen könnten nach einer Probephase von mindestens einem halben Jahr in einer Gymnasialklasse in Gruppen an Gymnasien versetzt werden. Die Versetzung sollte nach der Orientierungsstufe nicht automatisch in die gleiche Jahrgangsstufe erfolgen, sondern eine Aufnahmeprüfung erfordern. Störende Schüler sollten dagegen möglichst schnell aus den Gymnasialklassen entfernt werden, aber die Möglichkeit behalten sich jederzeit wieder zu bewerben. Eine solche Bewerbung könnte beispielsweise eine freiwillige Zusatzarbeit des bewerbenden Schülers erfordern.
Gymnasien könnten im Gegenzug auch Realschulklassen bilden um Schülern die Versetzung auf die Realschule avisieren zu können.
Die Aufteilung der Schüler nach dem 4. Schuljahr auf weiterführende Schulen wurde auch vom UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung Vernor Muñoz kritisiert; Bildung in Deutschland sei außerdem durch mangelnde Chancengleichheit geprägt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bericht_über_den_Deutschlandbesuch_des_UN-Sonderberichterstatters_für_das_Recht_auf_Bildung
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsbenachteiligung_in_der_Bundesrepublik_Deutschland