Die Unterzeichnenden fordern:
- Die Tätigkeiten der Regionalkonferenzen sind zu sistieren.
- Eine Fortsetzung ist erst möglich, wenn in der Schweiz ein Gesetz mit verbindlich festgelegten maximalen Restlaufzeiten für die noch in Betrieb stehenden AKW’s verabschiedet wird.
- Die Regionalkonferenzen werden wieder aktiviert, wenn ein echtes demokratisches Verfahren sichergestellt und folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
1. Oberirdische Anlagen zur Behandlung von radioaktivem Abfall (Atomfabriken) sind Kernanlagen im Sinne des Kernenergiegesetzes.
Sie müssen den entsprechenden Bewilligungsverfahren und Sicherheitsnormen unterstellt werden.
2. Der Bevölkerung in einem betroffenen Standortgebiet/Kanton ist eine echte demokratische Mitwirkung (Referendumsmöglichkeit) zu garantieren.