Der Deutsche Bundestag möge beschließen Fahrerassistenzsysteme (FAS) für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Motorräder zu fordern und Verkehrszeichenerkennung, Blind spot monitor, Car2Car Communication, Fahrdynamikregelung, Spurhalteassistent, Abstandsregeltempomat, Notbremsassistent und Antiblockiersystem zu gesetzlich geforderten Standards zu machen, wo dies als sinnvoll erscheint. Ein Gefährdungsschlüssel, ähnlich dem Schadstoffschlüssel, könnte beispielsweise die Kraftfahrzeugsteuer positiv oder negativ beeinflussen.
Hintergrund:
Nach Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zu Fahrerassistenzsystemen würde die serienmäßige Ausrüstung von Pkw, Lkw und Transportern mit ESP und von Motorrädern mit ABS die Zahl der Unfälle deutlich reduzieren. Folgende Nutzenpotentiale wurden von der UDV ermittelt:
* ESP für Pkw: 25 – 35 % (beeinflussbare Unfälle mit schwerem Personenschaden)
* ESP für Lkw: 9 % (beeinflussbare Unfälle mit schwerem Personenschaden)
* ESP für Kleintransporter: 19 % (beeinflussbare Unfälle mit schwerem Personenschaden)
* ABS für Motorräder: 10 % (beeinflussbare Unfälle mit Personenschaden)
(Quelle: Artikel "Fahrerassistenzsystem", Wikipedia)