Die starke Zunahme psychischer Erkrankungen und die damit verbundenen immensen sozioökonomischen Auswirkungen erfordern landesweit einen raschen Ausbau außerstationärer sozialpsychiatrischer Betreuungs- und Behandlungsangebote.
Ziel ist es, durch Präventionsmaßnahmen einerseits und durch ausreichende, nahtlos ineinandergreifende inner- und außerstationäre Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen andererseits, psychisch erkrankten Menschen jeden Alters eine größtmögliche Selbstständigkeit, Lebensqualität und Partizipation an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Präambel
Die Behandlung und Betreuung psychisch erkrankter Menschen soll von folgenden Grundprinzipien und strukturellen Rahmenbedingungen getragen werden.
Gemeindenah mit Versorgungsverpflichtung
Flexibles Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebot (auch aufsuchend)
Niederschwellig
Multiprofessionell mit psycho- und soziotherapeutischem Grundverständnis
Verbindliche Kooperation der inner- und außerstationären Helfersysteme
Verpflichtende Einbindung von Betroffenen und Angehörigen
Obligate Einbeziehung des Genderaspektes
Qualitätssicherung
Für eine nachhaltige Versorgungsverbesserung sind folgende Maßnahmen notwendig:
a) Unabhängige/r Psychiatriekoordinator/in
Politisch unabhängig und weisungsfrei.
b) Schaffung von Psychosozialen Zentren
Als regionale Standorte integrierter Behandlungs- und Betreuungskompetenz sollen (müssen) die psychosozialen Zentren niederschwellig ein störungsspezifisches, sozio- und psychotherapeutisches Angebot, engmaschig und flexibel kooperierend bieten.
Das multiprofessionelle Team soll Beziehungskontinuität garantieren und den betroffenen Menschen zu einem individuell abgestimmten regionalen Betreuungsangebot verhelfen.
In der Folge müssen Wohnplätze mit unterschiedlicher Struktur- und Betreuungsintensität und die Selbstständigkeit fördernde Tagesstruktur (Arbeit, Beschäftigung, Freizeit) ausreichend und kurzfristig im gesamten Bundesland zur Verfügung gestellt werden.
Strukturangebote für psychisch erkrankte junge Erwachsene müssen neu aufgebaut werden.
c) Ausbau von Kassenstellen für Psychiater/innen und Psychotherapeut/innen und des Zuganges zur Psychotherapie
Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrages. Für jede psychisch erkrankte Person jeden Alters ein Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, kostenfrei.
d) Auf- und Ausbau des inner- und außerstationären Behandlungs- und Betreuungsangebotes für Kinder und Jugendliche
Eine große Herausforderung wird der Aufbau einer ausreichenden regionalen Betreuungs- und Behandlungsstruktur für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche darstellen; dieser soll auf dem bereits von ExpertInnen ausgearbeiteten Strukturplan basieren.
e) Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Betroffene und Angehörige, die psychosoziale Leistungen in Anspruch nehmen.
Sprechstunden vor Ort.