Arbeiten und Einkaufen sollte jederzeit erlaubt sein.
Die Öffnungszeiten der Geschäfte, wie z. B. Tankstellenshops, sollten umfassend liberalisiert werden, denn es soll jedem Arbeitnehmer, Kunde und Geschäftsinhaber frei gestellt sein, wann er arbeiten, einkaufen oder sein Geschäft betreiben will.
Die amtliche Bevormundung unter dem Vorwand des Arbeitnehmerschutzes muss ein Ende finden. Zahlreiche Personen wären gerne bereit auch in der Nacht oder am Wochenende zu arbeiten. So könnten insbesondere zahlreiche neue Teilzeitstellen geschaffen werden. Die Lebensqualität aller würde mit dieser neuen Freiheit gesteigert. Der Wirtschafts- und Tourismusstandort der Schweiz würde ebenfalls profitieren.
Die Gewerkschaften sollten diesbezüglich nicht nur reaktionär vorgehen, sondern auch die Bedürfnisse der potentiell arbeitenden Bevölkerung berücksichtigen. Die Parteien und Verbände sollten sich dafür einsetzen, dass auf der Stufe Bund und Kantone die rechtlichen Grundlagen angepasst werden. Eine mögliche Ausnahme wäre eventuell den Gemeinden zu gestatten, welche im öffentlichen Interesse die Ladenöffnungszeiten bestimmter Gewerbebetriebe weiterhin reglementieren können sollten.
Schluss mit den überholten Regulierungen für Ladenöffnungszeiten und den allzu restriktiven kantonalen und eidgenössichen Verboten für die Arbeit in der Nacht und am Wochenende!