Der § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Essen besagt:
1. Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Abs. 2 ( Aufzählung der Rassen Pitbull, Staff. Bulklterrier, Am. Staff und Bullterrier) vermutet wird oder nach Abs. 3 ( z.B.: Hunde die zur aggression gezüchtet oder ausgebildet sindn) im Einzelfall festgestellt wurde.
Da aber in NRW diese Rassen nicht wie in Hamburg "unwiderlegbar Gefährlich" sind, sondern man durch den Wesenstest und durch die Leinenbefreiung klar die Gefahr dieser Tiere widerlegen kann,
-- wie es übrigens auch in vielen anderen Städten in NRW akzeptiert und praktiziert wird--
ist es unzulänglich, nach dem bestehen des Wesenstests weiterhin die erhöhte Steuer von 852€ zu kassieren.
Außerdem würden viele Tierheimhunde dieser Rassen eine Vermittlungsperspektive bekommen, sprich die Kosten des Essener Tierschutzvereins würden sinken und die Hunde wären besser erzogen, wenn man den Wesenstest oder wenigstens die Leinenbefreiung als steuerentlastend bestimmen würde.