Grundsicherung, damit eine Ausbildung beendet werden kann

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tochter ist 26 Jahre alt, wohnt seit ihrem 18. Lebensjahr allein. Sie hat Bäckereifachverkäuferin gelernt. Seit über 2 Jahren bekommt sie nun HARZ IV. Es ist trotz über 30 Bewerbungen und intensiven Kontakt mit der ARGE nicht möglich gewesen, ihr eine Arbeitsstelle zu vermitteln, so daß sie ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten kann. Anfang diesen Jahres hat sie sich, nach einem 1-€-Job an einer Schule, entschieden noch einmal eine Ausbildung zu beginnen ( Erzieherin ). Erstens hat ihr der Umgang mit den Kindern sehr viel Freude bereitet und zweitens haben wir recherchiert, das Erzieherinnen dringend gesucht werden, so daß wir davon ausgehen, daß sie eine Vollzeitstelle bekommt, wenn sie ihre Ausbildung beendet hat. Sie hat sich dann an eine Schule beworben und ist dort auch genommen worden. Nun zu unserem sehr großen Problem. Mein Exmann ist Maurer und im Winter immer Arbeitslos, so daß er dann auch nur HARZ IV bekommt. Ich bin examinierte Altenpflegerin, aber ich habe auch nur eine Teilzeitstelle. So haben wir BAFÖG beantragt. Das ist auch genehmigt worden. ( 519,00 Euro ). Leider kann meine Tochter davon nicht ihre Miete, Strom, Wasser etc., sowie Auto bezahlen. Dazu fährt sie 5 Tage in der Woche eine halbe Stunde zur Schule. Wir haben bei der ARGE nach Zuschüssen zur Erhaltung der Grundsicherung gefragt. aber dort hat man nur geantwortet, daß sie dann eben wieder HARZ IV bekommt, wenn wir uns die Ausbildung nicht leisten können. Wohngeld wird auch abgelehnt, weil BAFÖG Wohngeld ausschließt. Ich bin sehr traurig und enttäuscht, da will sich ein junger Bundesbürger weiter/ausbilden, damit er dem Fachkräftemangel entgegen wirkt, und er bekommt nur "Steine in den Weg" gelegt. Es kann doch nicht sinnvoll sein ausländische Fachkräfte nach Deutschland zu holen, wenn mann hier noch Ausbildungs- und arbeitswillige Menschen hat. Ich habe mir jetzt Mehrarbeitstunden auszahlen lassen, damit meine Tochter bis Ende des Jahres weitermachen kann, aber danach wird sie dann wieder zur ARGE gehen müssen. Ich bitte Sie ganz herzlich und dringend. Gibt es irgendeine Möglichkeit, daß meine Tochter wenigstens eine finanzielle Aufstockung bis zur Grundsicherung erhält????? In der Hoffnung hiermit die Ausbildung meiner Tochter sicher stellen zu können, verbleibe ich mit freundlichem Gruß Petra Sdrenka
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