Höhere Verzugsverzinsung für private Versicherer bei Leistungsnachzahlungen (Insbesondere Berufsunfähigkeits-versicherung)

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Es ist bekannt, dass Versicherungen gerne und ausgiebig mit den Versicherungsnehmern bei Leistungsbeantragung streiten. Nicht selten werden jahrelange Prozesse geführt. Der Gesetzgeber räumt hierfür den Versicherungen berechtigte Prüfungsmöglichkeiten ein, um Betrug und Versehen zu vermeiden. Wenn man den Versicherungen glauben darf, die hier seit Mitte der 90er Jahre den gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz ersetzt haben, wird jeder 4.Arbeitnehmer, seinen Beruf bis zum Erreichen der Rente, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die privaten Versicherer rechnen also mit enormen Zuwachs. „Rund 13 Millionen Deutsche haben eine private Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätszusatzversicherung abgeschlossen. Im manchem Jahr zahlten sie dafür rund fünf Milliarden an Prämien. Ausgezahlt wurden parallel aber allenfalls Renten von rund zwei Milliarden“. * Tatsächlich werden die gesetzlichen Möglichkeiten von den Versicherungen ausgenutzt um beantragte Leistungen zu verhindern, um offensichtlich Ihre eigene Rendite zu erhöhen. Es lässt vermuten, dass die Versicherer eine Rendite mit der zurückgehaltenen Leistungen in Höhe von 15 % und höher erzielen, während sie für rückwirkende Leistungen nur 5% Zinsen über dem Basiszins berappen müssen. Dadurch nehmen sie einen jahrelangen Rechtsstreit gerne in Kauf, auch wenn noch so geringe Aussicht auf deren Erfolg besteht. Diese Vorgehensweise der Versicherer ist für alle betroffenen Versicherungsnehmer eine existenzielle Bedrohung und führt nicht selten in den sozialen Abstieg. Insbesondere sind Versicherungsnehmer z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung betroffen. Nicht selten wird dort Jahrelang vor dem Zivilgericht über die Berufsunfähigkeit Prozessiert obwohl schon seit Jahren volle Erwerbslosenrente besteht, oder schlicht aus gesundheitlichen Gründen, ärztlich bekundet, keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Selbst aufwendige Gutachten werden ignoriert und angezweifelt. Es interessiert den Versicherer auch nicht, ob eine volle Erwerbsunfähigkeit besteht oder nicht, obwohl, wie der Gesetzgeber es gehandhabt hat, „gar nicht mehr arbeiten können“ über der „Berufsunfähigkeit“ steht. Eine Anhebung der Verzugsverzinsung wäre alleine schon deshalb anzuregen, weil die Versicherungen dadurch keine Renditengewinne mit den berechtigten Leistungsbeziehern erzielen könnte. Unabhängig davon wird ein Versicherungsnehmer der ein („Überbrückung“) Darlehen beantragt oder Überziehungszinsen für sein fortlaufenden Lebensunterhalt bezahlen muss wohl kaum mit nur 6-7% Verzinsung rechnen können. In schwierigen finanziellen Lagen ist an günstige Darlehen ohnehin nicht zu denken, wohl eher an bis zu 19 % Überziehungszinsen bei plötzlichem Verdienstausfall. Selbständige, für die eine Berufsunfähigkeitsrente fast der einzige Weg einer Absicherung bei gesundheitlichen Problemen bildet, betrifft es im besonderen Maße, da eine gesetzliche Arbeits- und Berufsunfähigkeits-Absicherung oft nicht besteht. Es gibt keinen anderen Wirtschaftszweig der so viel Geld mit dem Sicherheitsbewusstsein der Menschen verdient, um letztlich, wenn es darauf ankommt, gezielt die Möglichkeiten ausnutzt, um sich vor der Leistung zu drücken. Führende Wirtschaftexperten und Volksvertreter wissen schon lange von der rasant zunehmenden Entwicklung, wie sich die Versicherer vor den gerechtfertigten Leistungsansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer drücken und sind sich fast einig, dass dieses Vorgehen ausschließlich mit höheren Verzinsungen unterbunden werden kann, da dadurch deutlich reduzierte wirtschaftliche Erfolge für die Versicherer in Aussicht stehen. Fazit: Durch die Anhebung der Verzugsverzinsung wird die Versicherung an einer raschen Klärung interessiert sein, da sie im Zweifelsfalle die Verfahrenskosten und die deutlich höheren Verzugszinsen berappen müsste. Eine Motivation, den Rechtsstreit unnötig und auf Kosten des Versicherungsnehmers in die Länge zu ziehen, wird dadurch deutlich verhindert.
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