Österreich verstößt mit Abschiebung nach Mali gegen Menschenrechte
Siebeneinhalb lange Jahre wartete Madu T. aus Mali in Hoffnung und Bangen auf ein menschenwürdiges Leben in Österreich. Innerhalb von nur zwei Tagen wurde er inhaftiert und in sein Heimatland abgeschoben, in dem gerade kriegerische Kämpfe ausgetragen werden. Erst am Abend vor seiner Abschiebung, die am 30.5. frühmorgens passierte, konnten seine engsten FreundInnen und sein Anwalt informiert werden. Wozu die Eile? Womöglich war sie durch die Tatsache bedingt, dass das Innenministerium mit der Abschiebung gegen internationale Menschenrechte verstößt.
Denn das UNO-Flüchtlingshochkommisariat (UNHCR) hat Mali als für nicht sicher befunden und ein Abschiebeverbot für das Land verhängt. Diese Weisung ist durch die Europäischen Menschenrechtskonvention für alle EU-Staaten gültig. Seit dem Putsch der Tuareg am 22. März finden nach wie vor Unruhen, Kämpfe und Menschenrechtsverletzungen statt. Während die Nachbarstaaten Malis hunderttausenden Flüchtlingen Schutz bieten, schiebt die österreichische Regierung einen Menschen in das Krisengebiet ab. Der Versuch der UNHCR beim Zwischenstopp in Paris die Abschiebung zu stoppen scheiterte. Madu T. konnte nicht aufgefunden werden und die ihn begleiteten FremdenpolizistInnen missachtete die Anweisung des UNHCR den Mann zurückzubringen. Da er keine Papiere besitzt, erwarben sie ein Visum und hinterließen ihn am Flughafen, “wo es nicht nach Krieg ausgesehen hat“, so rechtfertigten die Polizistinnen ihr Vorgehen.
Leider fehlt bisher jeder Kontakt zu Madu T. was durchaus besorgniserregend ist. Die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun zu diesem Skandal: “Es kann nicht sein, dass man UNHCR-Empfehlungen verletzt und abschiebt und damit vollendete Tatsachen schafft. Statt die Zuständigkeit und Verantwortung zwischen Innenministerium und Fremdenpolizei hin und her zu schieben, sollte die Innenministerin veranlassen, dass der Mann zurückgeholt wird.“ Wer hätte das gedacht, dass die Innenministerin jetzt an ihren gebetsmühlenartig wiederholten Standardsatz “Recht muss Recht bleiben!“ erinnert werden muss? Das gilt auch für internationale Menschenrechte, Frau Mikl-Leitner! Das Innenministerium hat die Verantwortung für sein illegales Vorgehen und für die Sicherheit des in ein Kriegsgebiet ausgewiesenen Mannes zu tragen! Wir fordern die Einhaltung der Menschenrechte und die Rückführung unseres Freundes!