Home schooling für Kinder von Akademikern, die in Teilzeit arbeiten, oder ausreichend Zeit zur Beschulung ihrer Kinder nachweisen können.
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Der Landtag NRW möge beschließen, dass Akademiker ihre Kinder mit einem Anteil von bis zu 75% der Jahreswochenstunden durch virtuelle Schulen nach amerikanischem Vorbild und unter Nutzung virtueller Schulen an beliebigen, dafür geeignet erscheinenden Standorten, einschließlich "Home schooling" im Elternhaus beschulen dürfen und damit der Schulpflicht der Kinder - bei ausreichenden Leistungsnachweisen und Erziehungsergebnissen - entsprochen sei. Der Sportunterricht sollte hiervon beispielsweise ausgenommen werden, weil Sportunterricht sich nunmal nicht für virtuelle Schulen eignet.
Home schooling wurde auch vom UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung Vernor Muñoz in seinem Deutschlandbericht empfohlen.
Für Nicht-Akademiker könnte ein Anteil von 33% genehmigt werden, siehe http://www.activism.com/de_DE/petition/virtuelle-schulen-in-nrw/11737.
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