Junge Forschung vorwärtsbringen anstatt ausbremsen / massvolle Anwendung des Humanforschungsgesetzes in der Schweiz
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Zuhanden der Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft
Oktober 2015, eine von vielen Stories: Zwei Berufsmaturanden wollen in ihrer Maturarbeit den Einfluss von vegetarischem Essen auf die Blutwerte von Menschen untersuchen. Für so eine Arbeit haben die Berufsmaturanden etwa 4 Monate Zeit. Nach einiger Zeit haben sich endlich 20 Personen bereiterklärt, zwei Monate lang ihre Nahrung auf vegetarisch umzustellen. Vorher und nachher sollen einige interessante Blutwerte untersucht werden. Auch dazu haben die Probanden ihre Einwilligung gegeben. Die jungen Forscher haben auch schon Labors gefunden, die die Blutwerte gratis untersuchen würden. Aber die Laborleiter melden allesamt: „Die ethischen und bürokratischen Hürden sind mit dem neuen Humanforschungsgesetz massiv erhöht worden. Seit Anfang des Jahres 2014 braucht es eine Bewilligung der kantonalen Ethikkommission. Allein bis diese Einwilligung erteilt wird, dauert es zwei Monate! Mit diesem Humanforschungsgesetz sind solche Maturarbeiten nicht mehr möglich. Labors, Schule, Studierende und begleitende Lehrpersonen machen sich strafbar, wenn sie ohne Bewilligung solche Studien durchführen lassen.“
Was steht nun in diesem Humanforschungsgesetz?
Am 1. Januar 2014 hat die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft das
besagte Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) beschlossen. Schon am Anfang dieses Textes heisst es, der Zweck des Gesetztes sei es „günstige Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen schaffen“.
Unserer Ansicht nach widersprechen die praktisch unüberwindbaren Hindernisse dem Zweckartikel des Humanforschungsgesetztes. Es ist auch schwierig, bei solchen harmlosen Fällen einen ethischen Konflikt zu sehen, der durch eine Ethikkommission beurteilt werden müsste. Hier wird mit Gesetzes-Kanonen auf junge Forschungs-Spatzen geschossen!
Wir verlangen, dass das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen so abgeändert wird, dass junge Forschung nicht mehr durch solche Gesetze behindert werden. Wir wollen, dass die bürokratischen Wege massiv vereinfacht werden. Wir möchten, dass der Zweckartikel, günstige Rahmenbedingungen für die Forschung zu schaffen, in der Praxis respektiert wird. Gerade für junge Forschung.
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Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft
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