Der Deutsche Bundestag möge beschließen dem Amt des Bundeskanzlers eine freiwillige Selbstbeschränkung nahezulegen sich als Wächter verabschiedeter Wahlprogramme, Koalitionsverträge und gegebenenfalls veröffentlichter Zusatzprotokolle zu sehen und ansonsten nur über die Amtsträger der Regierung zu wachen. Das Amt des Bundeskanzlers bliebe mit den gleichen Machtbefugnissen und Aufgaben ausgestattet, aber würde um eine Kultur der Zurückhaltung (ähnlich dem Amt des Bundespräsidenten) ergänzt, die notfalls vom Bundestag auch durch Misstrauensvota erzwungen werden könnte.
Bundespräsident Gustav Heinemann unkte einst über Konrad Adenauer: „Er pflegte einstimmige Beschlüsse zu fassen. Das heißt, er fasste den Beschluss und erwartete dann, dass die anderen zustimmen.“ Zu seiner Kandidatur als Bundespräsident soll Konrad Adenauer bemerkt haben: „Man kann das Amt ja auch aktiver führen.“