Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Beatrix Karl!
Vor fünf Jahren wurde Herr Heribert B. aus Salzburg wegen Vergewaltigung an einem damals 15-jährigen Mädchen zu 24 Monaten Strafe – davon 8 Monate unbedingt – rechtskräftig verurteilt.
Überraschend wurde Anfang 2012 die Haftstrafe auf 6 Monate reduziert. Kurz darauf lehnte der zuständige Gefängnisdirektor den Antrag auf eine Fußfessel ab, weil er eine missbräuchliche Verwendung nicht ausschließen könne.
Im August 2012 entschied nun das Oberlandesgericht Linz, dass der Vergewaltiger trotzdem eine Fußfessel bekommen soll.
Das bedeutet somit, dass ein Mann, der wegen fünf-facher Vergewaltigung auch fünf Jahre nach seiner rechtskräftigen Verurteilung keinen Tag im Gefängnis sitzen wird.
Den Unterzeichnern der Petition geht es nicht um „Rache“, sondern um eine Ausgewogenheit in einem Rechtssystem, in dem eher Ladendiebe in Haft genommen werden als Vergewaltiger von Jugendlichen.
Wir ersuchen Sie, das Vertrauen in die Justiz soweit wieder herzustellen, dass Sie dieses Urteil des OLG Linz neu überdenken und korrigieren.
Mit hoffnungsvollen Grüßen