Es geht darum sehr viele Unterschriften für die Rettung der Bezeichnung „Käsekrainer“ in Österreich zu sammeln.
Es geht darum ein Zeichen zu setzen und für unsere Österreichische Kultur einzustehen. Diese Petition ist eine Möglichkeit für die Bürger Österreichs der EU-Kommission zu zeigen, dass wir uns Österreicher nicht die eignen Kultur nehmen lassen.
Ziele der Petition:
1. Wir Österreicher fordern den Erhalt der Bezeichnung „Käsekrainer“ in Österreich von der EU-Kommission.
2. Wir fordern eine Verankerung und den Erhalt unserer Österreichischen Kulinarischen Kulturgüter innerhalb der EU.
3. Die Erhaltung Österreichischer Arbeitsplätze die durch eine andere Bezeichnung gefährdet wären.
4. Die Verhinderung eines Finanziellen Schadens der Österreichischen Wirtschaft der durch die Bezeichnungsänderung entstehen würde.
5. Das wir Österreicher der EU-Kommission zeigen, dass unser Österreichisches Volk nicht mit den Bürokratischen Bestimmungen und Eingriffen in unsere Kultur einverstanden ist.
Hintergrund der Petition:
Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt.
Angesprochen auf österreichische Bedenken hieß es in der Kommission, dass sämtliche anderen EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen.
Das österreichische Patentamt hatte Anfang April erklärt, die Annahme der slowenischen Forderung würde das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnungen wie "Krainer" und "Käsekrainer" bedeuten. Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium und Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamts an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen.
Die Unmöglichkeit der Verwendung des Begriffs "Krainer" für österreichische Wurstwaren wäre für heimische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden.
Wann die Kommission ihre Entscheidung nach der Sechs-Monats-Frist bekanntgibt, ist nicht klar. Die Einwände anderer Staaten müssten zunächst geprüft werden. Konkret läuft die die Frist ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Antrags ab.
Die Publikation der Kommission erfolgte am 28. Februar, damit endet die Einspruchsmöglichkeit anderer EU-Länder am 27. August.
Mit deiner Unterschrift kannst du ein Zeichen setzten, ab jetzt geht es um die Wurscht!