Am 07.12.2011 wurde im Nationalrat eine Änderung im §31 Absatz 3 des ORF-Gesetzes(BGBI.Nr.379/1984,i.d.F) beschlossen, die zur Folge hat, dass künftig wieder das ORF-PROGRAMMENTGELT in voller Höhe zu bezahlen ist.
Mit anderen Worten: Wenn an einem Standort die prinzipielle Empfangsmöglichkeit besteht, muss das ORF-Programmentgelt als Teil der gesamten Rundfunkgebühr entrichtet werden, unabhängig davon, ob ein Teilnehmer eine ORF-Digitalkarte für den Empfang via Satellit besitzt oder einen DVB-T-Tuner hat!!!!!!
Das Gesetz trat am 01.01.2012 in Kraft!
Wir, die Bürger der DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÖSTERREICH fordern hiermit, dass diese Gesetzesänderung gelöscht wird!!!!
Die Politiker können uns nicht zu einer ZWANGSKONSUMATION des ORF verpflichten!!!!
Jeder Bürger MUSS FREI ENTSCHEIDEN können, ob er den ORF als Produkt konsumieren will oder ein anderes TV-Angebot konsumieren möchte.