PETITION " VERSCHÄRFUNG DER GESETZE BEI BESTRAFUNG VON SEXUALSTRAFTÄTER"

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PETITION „Verschärfung der Gesetze bei Bestrafung von Sexualstraftäter“

 

Sexuelle Gewalt ist generell eine schreckliche Straftat; an wehrlosen Kindern jedoch, eine der abscheulichsten Straftaten, die ein Mensch verüben kann.

In den letzten Monaten und Jahren vermehren sich Meldungen über Sexualstraftaten

Fußfesselskandal in Salzburg Sexualstraftäter als Schwimmlehrer tätig Vergewaltigung in öffentlichen Verkehrsmitteln Sexuelle Übergriffe auf Heimkinder (dazu wurde eine eigene Kommission eingerichtet)

 

Die Täter werden auch ausgemacht, doch entweder können sie unter Berufung auf die Verjährungsfrist nicht mehr vor Gericht gebracht werden, oder die Urteile fallen sehr milde aus.

Eigentumsdelikte werden mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft. Das gleiche Strafausmaß gibt es für  "körperliche Gewalt mit Todesfolge."

In keinem Verhältnis steht unseres Erachtens dazu, dass ein Mann, der eine Jugendliche fünfmal vergewaltigt hat, zu nur acht Monaten unbedingt und 14 Monaten bedingt verurteilt wird - und die unbedingte Haftstrafe wird dann auch noch in Hausarrest umgewandelt. Damit ist für den Täter die Sache ausgestanden. Für das Opfer nicht. Im Gegenteil: Es leidet psychisch ein Leben lang an den Folgen dieses Verbrechens.

Die Opfer sind zu schützen, nicht die Täter!!

Die Initiatoren dieser Petition meinen: Verletzungen am Menschen, sowohl körperlicher als auch seelischer Natur, haben über Finanzdelikten zu stehen.

Durch die Proteste der österreichischen Bevölkerung im Sommer 2012 hat sich das Parlament für eine Verschärfung der Gesetze bewegen lassen. Doch sind diese, mit Jänner 2013 in Kraft tretenden Verschärfungen bei weitem nicht ausreichend.

 

Wir fordern

 

- Sexueller Kindesmissbrauch ist genauso hart zu bestrafen wie  "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang", mindestens jedoch mit fünf Jahren.

- Abschaffung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen (rückwirkende Gültigkeit).

- Sexualstraftäter, müssen ihre Haft in jedem Fall auch tatsächlich im Gefängnis absitzen. Es darf keine Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung oder für Hausarrest mit Fußfesseln geben.

- Lebenslängliche Kontrolle der Täter nach Entlassung aus dem Gefängnis. Überprüfung aller Täter durch Gutachter, ob eine Rückfallgefahr besteht oder nicht. Der Gutachter soll bei einem Rückfall zur Verantwortung gezogen werden.

- Opfer sollen bei einem Prozess die selben Rechte erhalten wie der Täter ( Möglichkeit auf Fortführung des Verfahrens bei Einstellung etc) Opfersprecher in der Politik (sollte vom Volk gewählt werden)

 

Diese Petition wird dem JUSTIZMINISTERIUM und dem PARLAMENT übergeben!

Mit Ihrer Unterschrift können Sie mithelfen, dass Sexualstraftäter der Straftat entsprechend bestraft werden.

Vielen Dank!

Die Initiatoren:

Hermine Reisinger, Autorin des Buches „Tote Kinderseelen“

Theodor Saverschel, Vorsitzender des Bundesverbandes der Elternvereine AHS/BHS

Josef Zach

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