Politisch motivierten Ausweisungsbescheid gegen Patras Bwansi aufheben! Kriminalisierung und Einschüchterung beenden!

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Politisches und gesellschaftliches Engagement von Flüchtlingen sind keine Verbechen!

Wir, die Unterzeichner_innen dieser Petition, fordern die sofortige Aufhebung des politisch motivierten Ausweisungsbescheides der Ausländerbehörde Passau gegen den Flüchtlingsaktivisten Patras Bwansi.

Gesellschaftliche und politische Teilhabe ist für alle hier lebenden Menschen ebenso wie Bewegungsfreiheit oder freie Wahl des Wohnortes und -raumes sowie menschenwürdige Lebensbedingungen und Selbstbestimmung etc. ein Menschenrecht. Proteste von Geflüchteten gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte sind legitim und müssen egal an welchem selbstbestimmten Ort gewährleistet und garantiert werden. Deshalb sind auch alle Strafbefehle wie z.B. wegen des Verstoßes gegen die Residenzpflicht generell und speziell im Zusammenhang mit den Refugeeprotesten mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Abschreckungs- und Einschüchterungsstrategien durch die Kriminalisierung des Engagements von protestierenden Geflüchteten über die Stimmungsmache mit Hilfe der Konstruktion einer angeblichen "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sind nicht hinnehmbar. Sie dienen lediglich der Erzeugung eines bedingungslosen Gehorsams, der Unterordnung unter und Akzeptanz von rassistischen und sozial ausgrenzenden Sondergesetzen und -regelungen durch Geflüchtete sowie zur Einschränkung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch die Androhung von Repression und Abschiebung. Zu dem bereiten sie den Nährboden für die Hetze von Nazis und Rassist_innen gegen Menschen wegen ihrer vermeintlichen Herkunft, Religion, Lebensweise oder dem sozialen Status. Politisch, ideologisch und/oder wahltaktisch motiviert auf den breit in der Mitte der Gesellschaft vorhandenen Rassismus und Sozialchauvinismus zu setzen sowie Ängste und Vorurteile zu schüren, um Repressionen, Sanktionen und Abschiebungen öffentlich rechtfertigen und legitimieren zu können, ist nicht nur verantwortungslos sondern äußerst gefährlich. Hier sind jetzt die Landesregierung Bayern und das Landratsamt Passau aufgefordert, ihre eigene repressive Asyl- und Flüchtlingspolitik zu beenden sowie ihrer Verantwortung betreffs der Ausländerbehörde Passau nachzukommen, um eine drohende Abschiebung von Patras Bwansi abzuwenden.

Mehr zu Patras Bwansi und seinem Engagement und Motivationen:

http://asylstrikeberlin.wordpress.com/author/refugeesasystrikeberlin/

Der Flüchtlings-Aktivist Patras Bwansi aus Uganda lebt seit Oktober 2012 im Protest Camp am Oranienplatz in Berlin. Sein Asylantrag wurde im März 2012 abgelehnt. Am 21.02.2013 wurde ihm persönlich sein Abschiebungsbescheid mit sofortiger Vollziehbarkeit ausgehändigt. Nun ist er unmittelbar von der Inhaftierung und darauf folgender Abschiebung bedroht.

Patras Bwansi hat sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen und gegen die angedrohte Abschiebung zu kämpfen. Daher verweigert er seit Mitte 2012 öffentlich seine Registrierung beim Ausländeramt und damit den Status der Duldung (= Aussetzung der Abschiebung).

Er bekräftigt: „ Ich akzeptiere nicht, dass mir dieser Status aufgezwungen wird, da eine Duldung meine Menschenrechte und Menschenwürde verletzt. Geflüchteten im Duldungs-Status werden jegliche Grund- und Menschenrechte entzogen. Sie müssen unter unmenschlichen Bedingungen in abgeschiedenen Lagern leben. Sie dürfen ihren Landkreis nicht verlassen, sie dürfen nicht arbeiten, sie haben keinen Zugang zu sozialer, medizinischer und städtischer Infrastruktur. Die Duldung bringt einen hohen psychologischen Druck mit sich, da der Tag der Abschiebung ungewiss ist: heute, morgen, in einem Jahr oder in 10 Jahren?!“

„Meine Forderung lautet: dauerhafter Aufenthaltsstatus als elementares Recht!“

Gefahr der Gefangennahme

Statt „Unter zu tauchen“, wie ihm die Ausländerbehörde Passau vorwirft, gibt Bwansi seinen Aufenthaltsort ständig öffentlich bekannt. Zur Zeit nimmt er an der Refugees Revolution Bustour durch Deutschland teil.

Für Patras Bwansi bedeutet die Bustour durch Deutschland ein großes Risiko. Vor allem der Aufenthalt in Passau am 03. und 04. 03.2013, wo er im Lager in Breitenberg lebte, bis er nach Berlin aufbrach. Die ansässige Ausländerbehörde will ihn abschieben, sobald sie seiner habhaft wird. Schutz bietet nur eine große empörte Öffentlichkeit.

Skandalöse Aschiebebegründung

Die Tatsache, dass Patras Bwansi (bekannt als Patrick) als eine der zentralen und regelmäßig medial in Erscheinung tretenden Figuren der Flüchtlingsproteste einen Ausweisungbescheid bekommt, lässt nur die Vermutung zu, dass seine unverzüglich zu vollziehende Abschiebung politisch motiviert ist!

Auf den acht Seiten der Verfügung ist viel von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die Rede – Gefahren, die allein daraus erwachsen sollen, dass die Behörden die AusländerInnen nicht mehr vollständig unter Kontrolle haben.

In dem Ausweisungsbescheid steht u.a. zur Begründung: „Mit der Ausweisungsverfügung soll auch eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erzielt werden. Es soll anderen Ausländern unmissverständlich klar gemacht werden, dass im Falle des Untertauchens mit anschließendem illegalem Aufenthalt seitens der Ausländerbehörden unverzüglich aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall lässt sich die abschreckende Wirkung nur durch eine sofort vollziehbare Maßnahme erreichen“

Das Ausländeramt will ein Exempel statuieren – und macht keinen Hehl daraus.

Aus Sicht des Berliner Migrationsrechtlers Volker Gerloff ist die Ausweisung in dieser Form rechtswidrig. In der Regel erfolge im Falle des „Untertauchens“ eine Ausschreibung zur Festnahme. Ausgewiesen werden Ausländer eher nach handfesten strafrechtlichen Verurteilungen. Gegen den ugandischen Aktivisten liegt jedoch keine einzige vor. Eine hier noch als Begründung dienende Strafverfolgung wurde bereits lange zuvor gerichtlich zurückgenommen. Gerloff sieht in dem Vorgehen der Passauer Ausländerbehörde einen »hilflosen Versuch«, das Missfallen gegenüber dem Flüchtlingsprotest zum Ausdruck zu bringen. »Die Behörde hat offenbar das Gefühl, dass sie die Teilnahme von Herrn Bwansi am Flüchtlingscamp nicht untätig hinnehmen kann und greift daher zum letzten Mittel, der Ausweisung.« (Zitat ND, 02.03.2013)

Er und wir UnterstützerInnen verstehen den Abschiebungsbescheid gegen Patras Bwansi als offiziellen Angriff auf den bundesweiten Kampf der Flüchtlings-AktivistInnen für ihre Rechte. Speziell zielt er auf die Refugees Revolution Bustour als spektakulärer Teil der Mobilisierungskampagne aller Geflüchteten. Die staatliche Begründung ist eine unverhohlene Drohung, gerichtet an alle AsylbewerberInnen in den Lagern, bei Strafe der eigenen Abschiebung nicht dem Beispiel der protestierenden Geflüchteten zu folgen, selber die Residenzpflicht zu brechen und den Kampf für ihre Rechte aufzunehmen.

Patras Bwansi fährt trotz allem mit auf der Bustour. “Für unseren Protest nehme ich das Risiko, abgeschoben zu werden, in Kauf. Jetzt erst recht!”.

 

Unsere Solidarität und Unterstützung für Patras Bwansi und alle Asylsuchenden! Für ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und solidarisches Zusammenleben aller!

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Adressat der Petition:
Landesregierung Bayern, Landratsamt Passau, Ausländerbehörde Passau
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