Recht auf Schutz vor Gewalt, - ein Grundrecht von Kindern und Jugendlichen

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Seit 2011 ist das Recht auf Schutz vor physischer und psychischer Gewalt auch in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Tatsächlich sind Mobbing und Gewalt im Klassenzimmer – neben der leider immer noch häufig alltäglichen Gewalt in der Erziehung - kein Einzelfall, sondern betreffen beinahe jede Schule mit SchülerInnen in der Altersgruppe von zwölf bis 17 Jahren. Im Bundesland Salzburg übersteigt - nach übereinstimmenden Aussagen von Jugendlichen, LehrerInnen u. a. ExpertInnen - der Unterstützungsbedarf bei weitem die derzeitigen Kapazitäten der schulinternen und angrenzenden Hilfssysteme. So werden viele Fälle von Mobbing und Gewalt verheimlicht oder verdrängt und belasten die/den betroffene/n SchülerIn schwer. In anderen Fällen werden aufgrund der fehlenden Ressourcen Betroffene (Mobbing- oder Gewaltopfer, LehrerInnen oder Eltern) von einer Institution zur anderen weitergeleitet, ohne dass befriedigende Lösungen oder Hilfe gefunden werden können. Insbesondere der Bereich der individuellen Hilfe auf SchülerInnenebene fehlt. Obwohl viele LehrerInnen größte Bemühungen zeigen, voller Engagement den Anforderungen im schulischen Alltag gerecht zu werden, und auch das bestehende Netzwerk trotz knappster Ressourcen hervorragende Leistungen erbringt, fühlen sich viele Handelnde im Stich gelassen. Daher fordern wir ... 1. Alle Schulen müssen dazu befähigt werden, Gewaltprävention innerhalb des Systems Schule selbst zu leisten. Krisenteams und Schulsozialarbeit an jedem (größeren) Schulstandort sind notwendig. 85 Prozent derjenigen, die im schulischen Kontext gewalttätig auffallen, erleb(t)en selbst familiäre Gewalt. Durch eine klare Gesamtstrategie können Schulen jedoch das Konflikt- und Gewaltniveau – selbst bei Kindern, die häusliche Gewalt erleben - stark reduzieren. 2. Alle Kinder und Jugendlichen müssen eine kompetente Ansprechperson zum Thema Mobbing und Gewalt im schulischen und außerschulischen Bereich zur Verfügung haben. Mobbing endet nicht im Klassenzimmer. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass Mobbing sehr stark in den außerschulischen Kontext hineinreicht (z. B. Cybermobbing & Freizeit). Mit einer externen Vertrauensperson können die Jugendlichen in Ruhe ihr Anliegen - auch anonym - besprechen und ihre Möglichkeiten ausloten. 3. Installierung einer neutralen, außerhalb der Schule stehenden, Mobbingstelle für Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche brauchen sowohl für den Arbeitsplatz, der Schule als auch für den Freizeitbereich fachkundige Information, Beratung und Begleitung: - Rasch und unbürokratisch für Jugendliche mit einer eigenen Hotline erreichbar. - Schnittstelle zwischen Schule, Jugendwohlfahrt sowie Freizeit und Familie - Clearing und Intervention in akuten Konflikten und Krisen - Weitervermittlung bestehender Angebote - In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Konfliktbearbeitung in Schulklassen - Bereitstellung von Mediationsteams für "heikle Fälle".
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Petition target:
Landesregierung & Landtag Salzburg
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