Der Deutsche Bundestag möge beschließen alle Firmen in denen mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer für die Wahl eines Betriebsrats arbeiten zu verpflichten mindestens zwei Jahre nach erreichen dieser Betriebsgröße einen sozialen Gesellschaftsvertrag zu veröffentlichen in dem die Firma ihre freiwillige unternehmerische und soziale Gesellschaftsverantwortung in Form von Verfahrensrichtlinien und als Selbstverpflichtung der Firma dokumentiert.
" Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben zur Ausarbeitung von Verhaltenskodizes zu ermutigen. Dies beeinträchtigt nicht die Freiwilligkeit dieser Kodizes und die Möglichkeit der Beteiligten, sich nach freiem Ermessen einem solchen Kodex zu unterwerfen. " —Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsvertrag,
http://en.wikipedia.org/wiki/Debian_Social_Contract