Petition – STOP! Das Wohl der Kinder steht im Vordergrund – an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Initiant: Sergio Lonardo, Basel, für die Rechte der Kinder im Hungerstreik seit 04.09.2011 um 20.00 Uhr und mit der Unterstützung des Vereins VeV - Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter und mrs.doubtfire.
Jede Person kann diese Petition unterschreiben, unabhängig vom Alter, Wohnort und Nationalität!
Wir fordern Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf, noch dieses Jahr die bundesrätliche Botschaft zur Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Parlament zu präsentieren unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
1 Gleichberechtigung für Frau und Mann bei Trennung oder Scheidung
2 Das gemeinsame Sorgerecht soll zum Regelfall werden auch nach der Scheidung bei
verheirateten oder nach der Trennung bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamen
Kindern
3 Obhutsberechtigte Elternteile sollen gebüsst werden können, wenn sie dem anderen Elternteil die Kinder vorenthalten, gleichzeitig sollen aber auch unterhaltsverpflichtete Elternteile gebüsst werden, wenn sie ihr Kontaktrecht nicht wahrnehmen.
4 Bei Streitfällen betreffend dem Kontakt dürfen zum Wohl der Kinder von der Einreichung der Beschwerde bis zur Anhörung vor Gericht nicht mehrere Monate vergehen, da dies vor allem bei kleinen Kindern zur Entfremdung zum anderen Elternteil führen kann, insbesondere wenn ein neuer Partner im Leben der Kinder von Anfang an präsent ist.
5 Wenn die sich trennenden Eltern oder Paare für das Wohl der Kinder keine
gemeinsame Lösungen finden, so soll eine gemeinsame Therapie oder Mediation zur
Lösungsfindung zum Wohl der Kinder gerichtlich angeordnet werden.
6 Wenn das jüngste Kind im Kindergartenalter ist, muss der obhutberechtigten Person
auch eine Teilzeitarbeit zugemutet werden können, um beim anderen Elternteil den finanziellen Ruin zu verhindern, bzw. die Folgen zu minimieren.
7 Elternteile mit Obhutsrecht sind verpflichtet dem anderen Elternteil wichtige
Informationen welche die Entwicklung der Kinder betreffen weiter zu geben, damit auch
dieser Elternteil stets informiert ist um gemeinsame Lösungen zu suchen.
Bei Nichtbeachtung sind Sanktionen zu ermöglichen.
8 Das „gerichtsübliche“ Kontaktrecht darf nicht weiterhin „alle 14 Tage“ lauten.
Kinder sollen das Recht haben, auch unter der Woche den anderen Elternteil treffen zu dürfen wenn es die Arbeitssituation zulässt. Auch der nicht obhutberechtigte Elternteil hat Anrecht unter der Woche, nach Absprache mit der obhutsberechtigten Person, mit den Kindern mind. 1 – 3 Stunden zu verbringen. Dies an 2 Tage pro Woche. Wird dies vom anderen Elternteil nicht eingehalten, soll ein Beistand auf Kosten des sich weigernden Elternteils für dieses Kontaktrecht angeordnet werden, bis es von alleine funktioniert.
9 Die Trennungs-/Scheidungsgesetze sind für Laien meistens nicht verständlich. Der
Bund soll einen Leitfaden in Form einer Broschüre gestalten welche die Rechte und
Pflichten beider Elternteile verständlich darstellt und an beide Elternteile bei der
Trennung/Scheidung kostenlos ausgehändigt wird.
10 Kinder sollen bei Trennungsfragen in einem geschützten Umfeld angehört werden.
Dies ab einem definiertem Alter und nicht wie die aktuelle Situation ist, dass je nach
Wohnkanton, die angehörten Kinder zwischen 5 und 12 Jahren alt sind.
Folgende Personen teilen mit Ihrer Unterschrift meine Grundgedanken und fordern Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf, Ihre Versprechen auch mit Taten zu untermauern.
Tagebuch von Sergio Lonardo auf Facebook Gruppe: STOP! Das Wohl der Kinder steht im Vordergrund