In Mastanlagen, Tierversuchslaboren, bei Tiertransporten, in der Zucht und auf Schlachthöfen leiden tagtäglich Millionen von Tieren. All dies passiert, obwohl der Tierschutz im deutschen Grundgesetz steht und es in Deutschland ein Tierschutzgesetz gibt.
Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, wenn jeder Tiernutzer (z. B. Tiermäster, Tierexperimentator) gegen die Tierschutzauflagen der Behörden vor Gericht klagen kann, aber niemand die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften für die Tiere von Gerichten überprüfen lassen darf.
Diese skandalöse rechtliche Schieflage kann jetzt in Nordrhein-Westfalen mit der Tierschutz-Verbandsklage beendet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, über die Tierschutz-Verbandsklage wird sehr viel und sehr viel Unzutreffendes in Umlauf gebracht. Fakt ist, es gibt keinen einzigen redlichen Grund, der Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen nicht zuzustimmen. Denn sie schafft kein neues Tierschutzrecht, sondern ermöglicht lediglich, dass geltendes Tierschutzrecht auch angewendet wird.
Wer jetzt gegen die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage mobil macht, verfolgt offensichtlich eigene Interessen zu Lasten der Tiere. Denn er verwehrt dem Tierschutz die notwendige Dreiteilung der Gewalten – ein Prinzip unseres Rechtsstaates, auf das wir zu Recht stolz sein können.
Mit freundlichen Grüßen