Die Reaktion der Supermarktketten auf die Sorgen von Konsument(inn)en und Verbraucherschutzgruppen mit Lebensmittelkennzeichnungen wie "ohne künstliche Geschmacksverstärker", "ohne künstliche Farbstoffe", "ohne künstliche Konservierungsstoffe" oder "Gen-Technik frei" gibt Zweiteren die Möglichkeit, Lebensmittel zu konsumieren, in welche sie ihr Vertrauen setzen können.
Dennoch stehen weiterhin vielfach Produkte in den Supermarktregalen, dessen Lebensmittelzusätzen gemäß Gefährdungshinweisen auf ihren Sicherheitsdatenblättern und internationalen medizinischen Studien eine gesundheitsschädigende Wirkung beigemessen wird.
Es soll deshalb eine Untersuchung stattfinden, welche von einer staatlichen Organisation durchgeführt wird und von möglicher Einflussnahme durch die Lebensmittel- & Pharmaindustrie unabhängig ist.
Insbesondere sollen folgende Lebensmittelzusätze auf ihre kurz- sowie langfristige Gesundheitsverträglichkeit hin überprüft werden:
- Süßungsmittel Aspartam, Saccharin in Kaugummis, Limonaden und Süßigkeiten
- E150d, E338 in Limonaden
- Fluoride in Mineralwässern, Mischgetränken und Zahnpasten
- Acesulfam K, Kaliumsorbit, Maltodextrin
- Produkte mögl. gentechn. veränd. Ursprungs (Baumwollsamenöl, Sojalecithin)
Des weiteren sollen die Stoffe aus den Gruppen der künstlichen Farbstoffe, den künstlichen Konservierungsstoffen (Sorbaten, Benzoaten, Sulfiden, Nitraten, Propionaten & Antioxidanzien) & den künstlichen Geschmacksverstärkern wie Glutamaten usw. dahingehend überprüft werden.
Darüberhinaus sollen Impfstoffe & Gemüße stichprobenartig auf ihren Aluminium- & Quecksilbergehalt untersucht werden.
Und Verpackungen (Tetra-Pak, Dosen, Plastikflaschen), Druckerfarben auf ihren Bisphenol A-Gehalt;
Es muss die Möglichkeit bestehen, auch noch weitere Stoffe und Trägermedien zu dieser Liste hinzuzufügen.
Es darf dabei zu keinen neuen Tier- & Menschenexperimenten kommen. Dies ist auch nicht notwendig, da ein Großteil der Bevölkerung etliche der folgenden Stoffe täglich konsumiert, entsprechende medizinische Studien vorliegen und bereits im Zuge der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern dementsprechende Versuche stattfanden.
Die Untersuchung soll alle existierenden wissenschaftlichen Studien und Sicherheitsdatenblätter berücksichtigen und, wenn sich der Verdacht erhärtet, zu einer objektiven Neueinschätzung der Verträglichkeit dieser Stoffe auf die menschliche Gesundheit gelangen.