Der Landtag NRW möge beschließen, dass Schulen in NRW anteilig bis zu 33% der Jahreswochenstunden Beschulung durch virtuelle Schulen nach amerikanischem Vorbild und Nutzung virtueller Schulen an beliebigen, dafür geeignet erscheinenden Standorten, einschließlich "Home schooling" im Elternhaus, anbieten dürfen und damit der Schulpflicht der Kinder - bei ausreichenden Leistungsnachweisen und Erziehungsergebnissen - entsprochen sei.
Home schooling wurde auch vom UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung Vernor Muñoz in seinem Deutschlandbericht empfohlen.
„Es gibt viele Belege dafür, dass auch die Förderung der Kinder in Programmen außerhalb der Familie davon profitiert, wenn zugleich die Eltern dafür gewonnen werden, den kindlichen Bildungsprozessen mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung zu geben.“
—Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen