Wir wollen eine Grünzone für alle im Herzen von Turgi!
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Sammel - M I T W I R K U N G S E I N G A B E
betreffend Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Turgi (Bauzonen-, Kulturlandplan und Schutzplan, BNO)
Wir wollen, dass aus dem Bahnhof-Südareal (Teile Parzelle 780) in Turgi eine Grünzone für alle wird!
Wir wollen keine achtstöckigen Gebäude am Bahnhof Turgi!
Aus der Aargauer Zeitung:
"Ein mutiger Änderungsvorschlag in der neuen BNO sticht heraus: Auf der Südseite des Bahnhofes sollen unter gewissen Bedingungen künftig Gebäude mit bis zu acht Geschossen erlaubt sein. «Bauten mit so vielen Stockwerken direkt bei einem Bahnhof wären für den Kanton Aargau einmalig», sagt Turgis Gemeindeammann Adrian Schoop (FDP)."
(Quelle: http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/mutiger-aenderungsvorschlag-in-neuer-bno-turgi-will-achtstoeckige-haeuser-erlauben-130965134)
Auszug aus BNO Mitwirkungseingabe Pz 184 BI/RI 27.03.2017
2. Baukultur-Turgi mit Logo Baukulturgi
2.2 Gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen – Präambel der Bundesverfassung –, stellen wir unsere persönlichen Interessen – Eigentümmerinnen einer Liegenschaft an absolut bevorzugten, unverbauten Lage – zu Gunsten aller TurgemerInnen zurück und setzten uns für Baukultur-Turgi nach Kräften ein.
Wir schlagen für das Gebiet Weichlen / Bahnhof Süd eine zusammenhängende Strategie, welche eine Einzonung von Parzelle 182 erfordert, vor. Die Massnahmen und Zonenzuteilungen sind im Situationsplan dargestellt.
2.2.1 Ein Landtausch (Realersatz) zwischen der Gemeinde und den SBB ist sowohl für die Gemeinde Turgi als auch für die SBB von grossem Vorteil.
• Geschaffene GR lässt Süd und Nord zusammenkommen
• Geschaffene GR fungiert als soziales Bindeglied
• Geschaffene GR schafft Raum für ungezwungene Begegnungen – ist immer offen • Geschaffene GR fördert Solidarität
• Geschaffene GR schafft Raum für Spontanität
• Geschaffene GR pflegt die Vielfalt in der Einheit
• Geschaffene GR steht für Offenheit und fördert sie
• Geschaffene GR fördert Verantwortung gegenüber Allgemeinheit
• Geschaffene GR verleiht der Wohnlogistik neue Dimensionen
• Durch geschaffene GR formt Gemeinde Turgi massgebend Baukultur
• Durch die Parzellierung ist für SBB Infra die geplante Trassee-Erweiterung gewährt • Durch die Parzellierung verfügt SBB IM über hervorragende Lage der Baufelder
• Durch die Parzellierung verfügt SBB IM über flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
• Durch geschaffene GR, durch neue Parzellierung gewinnen alle Beteiligten
- SBB an Gde: Ca. 6 600 m2 ab Parzelle 780 sind der Grünzone GR zuzuweisen.
- Gde an SBB: Ca. 6 600 m2 ab Parzelle 182 sind einzuzonen und WG3 zuzuweisen. - SBB: Ca. 6 500 m2 (Teile Parzelle 780 und Parzelle 710) sind WG3 zuzuweisen.
2.2.4 Die Liegenschaft Parzelle 165 im Eigentum der Gemeinde bietet keinen schönen Anblick. Die darauf stehende Baracke wird auch nicht besonders ökonomisch genutzt. Die Veranstaltungen der Nutzerin finden ohnehin im Unterbau der katholischen Kirche statt...
...Parzelle 165 ist aufzuzonen und WG3 zu zuweisen.
2.2.5 Wohn-/Gewerbeliegenschaften, Parzellen 750, 168 und 170 sind in WG3 zu belassen.
2.2.6 Wohnliegenschaften, Parzellen 183, 184, 489, 476, 175, 174, 485 und 398 sind in W3 zu belassen.
2.2.7 Wohnliegenschaften, Parzellen 171, 172, 475 und 495 sind von WG3 neu W3 zuzuweisen.
KONTAKT: Eos Rist & Nadia Bischof-Rist, Wiesenweg 4, 079 810 13 00, eosrist@gmail.com
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