Es soll erlaubt sein, pro Haushalt und Jahr, 10 Hanfpflanzen egal welcher Grösse und THC-Gehalt, straffrei auf dem Balkon oder im Garten anzupflanzen.
Dies weil die Hanfpflanze eine im europäischen Raum natürlich vorkommende Pflanze ist, die positive Eigenschaften im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit und das Insektenvorkommen hat, eine Zier für das Auge ist, gut riecht, und den THC-Schwarzmarkt verkleinern hilft.
Auch wenn der Konsum von Cannabis in der Schweiz verboten ist, ist es doch kein Gehemnis, dass zahlreiche Menschen gelegentlich Cannabis konsumieren und somit gezwungenermassen ihr Konsumgut auf dem Schwarzmarkt beschaffen müssen.
Zudem gibt es viele nichtkonsumierende Hanffreunde, die es bedauern, diese nützliche, anspruchslose und zierende Pflanze nicht in ihrem Garten oder um ihr Haus herum anbauen zu dürfen.