Art 6 (4) GG lautet "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.". Der Deutsche Bundestag möge beschließen für Eltern und insbesondere Mütter eine Verpflichtung zur Elternbildung zu schaffen. Diese Verpflichtung wäre einerseits eine Form von Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft und andererseits würden Eltern (Mütter) mit unzulänglicher Vorbildung in die Lage versetzt den an sie gestellten Erwartungen in einer Weise gerecht zu werden, so dass der "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" gerechtfertigt erschienen und nicht möglicherweise völlig einseitige Verpflichtungen darstellten. Die Elternbildung sollte einem vereinbarten Kernlehrplan folgen, der ohne jede Verpflichtung zur Schulbesuch, nur durch das Ablegen von Prüfungen, zu erfüllen wäre (beispielsweise für Akademiker). Vorbereitungskurse sollten allgemein verfügbare und kostenlose Angebote der Schulen und Volkshochschulen sowie weiterer Anbieter sein. Ein Versäumnis die Anforderungen des Lehrplans zu erfüllen sollte zur Streichung von Kindergeld - und Elterngeldansprüchen führen. Als Eskalation in Fällen von Verweigerungen zur Fortbildung sollten den Eltern Mentoren zugewiesen werden und in extremen Fällen sollte auch das Erziehungsrecht der Eltern eingegrenzt bzw. übertragen werden.
Siehe auch:
http://www.petitiononline.de/petition/staatliche-internate-ohne-schulgeld/61