Art 6 (4) GG "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." erfordert implizit allgemeine Elternbildung
Art 6 (4) GG lautet "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.". Der Deutsche Bundestag möge beschließen für Eltern und insbesondere Mütter eine Verpflichtung zur Elte... continue reading »
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