Aufenthaltsbewilligung für Hasan Basri Durmaz
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Die ganze Story dazu lesen Sie bitte hier: http://bazonline.ch/basel/stadt/sohn-des-rebhauswirts-ausgewiesen/story/27979555
Hasan Basri Durmaz, der in den letzten sechs Jahren seinen Vater in seinen Gastronomiebetrieben in Basel unterstützt hat, musste die Schweiz verlassen. Zudem erhielt der 24-jährige Kurde für die nächsten vier Jahre ein Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum. Die Verfügung ist vom Bundesgericht bestätigt worden.
Dies, obwohl Hasan es verdient hat, in der Schweiz leben zu dürfen. Er ist integriert, spricht mittlerweile sehr gut Deutsch, hat anständige Umgangsformen und arbeitete. Der Vater, Ömer Durmaz, braucht seinen Sohn nicht nur in seinen beiden Betrieben, er fürchtet auch um dessen Sicherheit, wenn er zurück in die Türkei muss: «Er hat in der Heimat das Militär verweigert. Geht er zurück, wird er eingezogen. Bei den aktuellen Konflikten ist das sehr gefährlich."
Doch weshalb musste Hasan Durmaz, Sohn des eingebürgerten Ömer Durmaz, die Schweiz verlassen? Als Hasan sich in der Türkei dem militärdienstpflichtigen Alter näherte, zog er nach Schweden, wo er eine Aufenthaltsbewilligung erhielt. Als sein Vater Ömer 2008 in Basel sein zweites Restaurant, das «Rebhaus», übernahm, wollte er seinen Sohn zur Unterstützung zu sich nach Basel holen. 2011 stellte Hasan, der mittlerweile bei einem Cousin des Vaters in Weil am Rhein wohnte, ein Gesuch für eine Grenzgängerbewilligung. «Weil mein Sohn damals noch nicht gut Deutsch sprach, hat ihm ein Schweizer Freund geholfen, das Formular auszufüllen», erzählt der Vater. Dabei sei es zu einem fatalen Fehler gekommen. «Weil Hasan eine aus Schweden stammende ‹Identitetskort› hatte, dachte der Freund, dass er Schwede ist, und hat das so auf das Formular geschrieben», sagt Durmaz. Bei der «Identitetskort» habe es sich aber um jene Identifikationskarte gehandelt, die auch Ausländer beantragen können.
Der besagte Schweizer Freund ist Werner Blatter, seines Zeichens Journalist und Rebhaus-Bruder. Er bestätigt, dass er Hasan bei der Erlangung der Grenzgängerbewilligung geholfen und auch das Formular ausgefüllt hat. «Ich habe Schweden hingeschrieben, weil er eine schwedische ID hatte», so Blatter.
Fehler wurde gemeldet
Als die Bewilligung eintraf, stellte Ömer Durmaz den Fehler fest und sandte das Dokument mit dem Vermerk, dass Hasan Türke und nicht Schwede sei, zurück. Diese Intervention wird auch in einem späteren Gerichtsurteil bestätigt. «Ich habe vom Amt seither nichts mehr gehört und dachte, die Sache sei erledigt», so Durmaz.
Ein Jahr später beantragte Hasan eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Wieder füllte er das Formular nicht selber aus, wieder legte er die schwedische «Identitetskort» bei und wieder stand darin fälschlicherweise, dass er Schwede sei. Er erhielt eine EU/Efta-Aufenthaltsbewilligung, auf die er als türkischer Staatsangehöriger kein Anrecht hätte. Hasan arbeitete weiter bei seinem Vater, machte den Führerschein, bezahlte Krankenkassenprämien, AHV, Pensionskassenbeiträge und Steuern.
Allerdings stellte das Migrationsamt in der Folge fest, dass Hasan kein schwedischer Staatsbürger ist. Die Aufenthaltsbewilligung wurde widerrufen und Hasan ausgewiesen. Er habe sich den Aufenthalt in der Schweiz erschlichen. Falsche Angaben eines Vertreters habe er sich selber anzulasten. Ömer Durmaz kann das Urteil, das bis vor Bundesgericht gezogen und bestätigt wurde, nicht verstehen: «Wenn wir schwindeln wollten, hätten wir nicht das richtige Formular für Drittstaaten verwendet. Und vor allem hätte ich das Amt damals nicht über den Fehler informiert.»
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