Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass autonome Fahrzeuge sich auch mit Zulassung nur auf geeignet dafür ausgestatteten Straßen autonom fortbewegen dürfen. Die Infrastruktur sollte eine Weitergabe des beabsichtigten Fahrverhaltens an das Verkehrsleitsystem und an andere Verkehrsteilnehmer und die Reservierung von Streckenabschnitten vorsehen.
Ein sich autonom fortbewegendes Fahrzeug sollte über diese Tatsache ebenfalls das Verkehrsleitsystem informieren müssen.
Die Infrastruktur sollte eine Positionierung des Fahrzeugs ermöglichen ohne dabei das Fahrzeug selbst zu befragen, beispielsweise mit NFC Detektoren in der Fahrbahnmitte, die auch dem Fahrzeug helfen können die Fahrbahnmitte zu erkennen.
Autonome Fahrzeuge sollten den Fahrer mit einer Vorwarnzeit von mehreren Minuten auf das Ende einer Selbstfahrstrecke mehrfach hinweisen und bei Nichtbeachtung des Signals den Warnblinker auslösen und am Ende der Selbstfahrstrecke auf der Haltespur parken.
Begründung:
Im US-Bundesstaat Nevada sind seit Mai 2012 autonome Fahrzeuge der Firma Google für den Straßenverkehr zugelassen. Mit Fahrzeugen mit der Fähigkeit zum autonomen Fahren mit Zulassung in Drittländern muss man also in Zukunft rechnen.