Der Landtag NRW möge beschließen Privatschulen in beliebiger Größe die Unterbringung als Bündelschulen mit staatlichen Schulen in einem Gebäude anzubieten. Dabei sollten die Privatschulen auch das Lehrpersonal anteilig nutzen dürfen, zumindest soweit die jeweilige Privatschule (noch) kein eigenes Lehrpersonal für bestimmte Fächer zur Verfügung hätte. Dieses Angebot würde der Bedeutung von Artikel 7 (4) GG größere Anerkennung zukommen lassen.
Siehe:
* http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html
* http://de.wikinews.org/wiki/Methodos_e.V._-_Freiburger_Schüler_lernen_für_das_Abitur_im_eigenen_Verein
Siehe auch:
* http://www.petitiononline.de/petition/staatliche-demokratische-schulen-mit-buergerbeteiligung/533
* http://www.petitiononline.de/petition/nrw-spart-durch-schulen-in-freier-traegerschaft-jaehrlich-rund-440-millionen-euro-verwaltungsgerichtshofs-baden-wuerttemberg-gibt-musterklage-recht/519
* http://www.petitiononline.de/petition/das-recht-fuer-gymnasien-sowohl-eltern-als-auch-jugendliche-zu-verpflichten-an-der-ausbildung-in-der-schule-mitzuwirken/39
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