Cannabis für medizinische Anwendung

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Petition für Cannabis als Medizin mit der Möglichkeit Eigenanbau mit einer Begrenzenden Menge von 6 wachsenden bzw. blühenden Cannabis-Pflanzen

 

Hanf als Arzneimittel (Medizinalhanf) bezeichnet den therapeutischen Einsatz der Hanfpflanze und ihrer Wirkstoffe, der Cannabinoide.

 Von diesen stehen Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) im Forschungs- und Behandlungsmittelpunkt.

Cannabis ist der lateinische Name der Gattung Hanf und wird im Volksmund auch für Marihuana und Haschisch verwendet.

Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis in der Schmerztherapie, bei multipler Sklerose, Übelkeit, Erbrechen und Kachexie.

Viele Studien weisen auf das arzneiliche Potential von medizinischem Cannabis bei gewissen Krebsformen, psychiatrischen Symptomen (z. B. Schlafstörungen, Angststörungen, ADHS, bipolare Störungen, schizophrene Psychosen, endogene Depressionen), Epilepsie, entzündlichen Schmerzsyndromen (z. B. Colitis Ulcera, Arthritis), sowie bei Autoimmunerkrankungen (z. B. Morbus Crohn) hin.

Die medizinische Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden wird derzeit intensiv erforscht.

In Deutschland und Österreich ist Cannabis (d.h. zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen bzw. Pflanzenteile) ausschließlich dann ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, wenn es sich um Zubereitungen handelt, die als Fertigarzneimittel (Keine Blüten) zugelassen sind.

 

Therapeutischer Einsatz

Pflanzlichen Cannabisprodukten wird ein positiver Effekt unter anderem bei Spastizität im Zusammenhang mit multipler Sklerose, bei spastischen Lähmungen, bei Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemo- und Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und mit HIV-Medikation, bei chronischen neuropathischen Schmerzen, beim Tourette-Syndrom und in der palliativen Behandlung von Krebs und AIDS zugesprochen.

Die genannten Anwendungsgebiete ergeben sich im Wesentlichen aus den Wirkungen der Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Da es bei Krebskranken als Nebenwirkung der Chemotherapie oft zu großer Übelkeit und Erbrechen kommt und auch schon alleine der Geruch von Essen unerträglich sein kann, kann Cannabis durch seine antiemetische (Brechreiz lindernde) Wirkung diese Übelkeit vermindern und durch seine appetitanregende Wirkung zu der erwünschten Gewichtszunahme führen. Den appetitanregenden Effekt von Cannabis macht man sich auch in der AIDS-Therapie zu Nutze. Neben der Therapie ist es oft eine mangelnde Nahrungsaufnahme, die den Körper zusätzlich schwächt.

Die antiataktische (Bewegungsabläufe koordinierende) und antispastische (d. h. krampflösende) Wirkung der Cannabis-Wirkstoffe begründet die Anwendung zur Unterdrückung von Spasmen, Lähmungen und Krämpfen, wie sie bei Multipler Sklerose auftreten. Es kann die Krankheit zwar nicht heilen, aber die Symptome der Krankheit unterdrücken und dem Patienten so sein Leben erleichtern.

 

Aufnahme

 

Eine Studie (2001) legt nahe, dass medizinisches Cannabis durch orale Applikation(Aufnahme durch den Mund)

und/oder Vaporisieren (Inhalieren) heilsamer wirkt, da die komplexe Wirkstoffkombination besser aufgenommen werde und karzinogene Verbrennungsprodukte vermieden werden.

Auch kam die Studie "Effect of intrapulmonary tetrahydrocannabinol administration(Wirkung von intrapulmonalen Tetrahydrocannabinol Verwaltung) in humans(Menschen)" (2008) zu dem Schluss, dass das Verdampfen mit dem Vaporizer (Verdampfer) eine sinnvolle Methode zur Verabreichung von THC ist.   Ärztliche Cannabis und Cannabinoid Zubereitung   Pflanzliche Cannabiszubereitungen enthalten neben den Hauptwirkstoffen eine Reihe an natürlich vorkommenden Cannabinoiden, so dass sie sich in ihrem Wirkprofil von den isolierten Einzelsubstanzen unterscheiden können wobei dies den Österreichischen Bürgern verwehrt bleibt weil in Österreich nur ein einziges Isoliertes Cannabinoid verschrieben werden kann.   Weitere auf Cannabisextrakt basierende Mittel, die auf einen festen Gehalt an THC und ggf. auch anderer Cannabinoide standardisiert sind, sind in der Entwicklung (Kapseln für die “perorale Verabreichung (Mündliche Aufnahme“, Sublingualtabletten).

 

Dronabinol

 

Dronabinol ist ein teilsynthetisch(zum Teil Künstlich) hergestellter Stoff, der in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist.

Dronabinol ist eine zu Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) absolut strukturidentische Substanz, so dass beide Bezeichnungen teilweise synonym verwendet werden.

In Deutschland ist Dronabinol nicht zugelassen, für die individuelle Therapie kann Dronabinol jedoch als Rezepturarzneimittel verordnet werden oder in Form des in den USA zugelassenen Fertigarzneimittels als Einzelimport gemäß § 73 AMG von dort bezogen werden.

In den USA ist ein dronabinolhaltiges Fertigpräparat zur Behandlung der mit einem Gewichtsverlust einhergehenden Appetitlosigkeit (Anorexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von durch Zytostatika verursachte Übelkeit und Erbrechen in der Krebstherapie zugelassen.

Mit der Annahme eines Umsatzes im Gesamtwert von 2 Millionen € und einem Abgabepreis an die Apotheken von 90 € für 250 mg wurden von den beiden Herstellern in Deutschland (THC Pharm und Bionorica Ethics)(PHARMAINDUSTRIE) 2013 etwa 5,5 kg Dronabinol an deutschen Apotheken abgegeben.

 

Medizinische Cannabisblüten

 

Cannabisblüten (lat. „Cannabis flos“) sind in den Niederlanden in vier Varietäten mit verschiedenen THC-Nenngehalten verschreibungspflichtig für die Human- und Tiermedizin erhältlich:

Bedrocan (THC ca. 22 %; CBD <1 %)

Bedrobinol (THC ca. 13,5 %; CBD <1 %)

Bediol (THC ca. 6,3 %; CBD ca. 6 %)

Bedica (THC ca. 14 %; CBD <1 %)

Der Verkaufspreis wird mit 38 € exkl. MwSt. für 5 g Blüten angegeben (Stand November 2014).

Die Cannabisblüten werden in den Niederlanden unter staatlicher Aufsicht angebaut, der Handel untersteht dem Bureau voor Medicinale Cannabis(Büro für Medizinisches Cannabis) (BMC).

In Deutschland konnten Patienten medizinische Cannabisblüten per behördlicher Ausnahmegenehmigung zum ersten Mal im Februar 2009 legal aus der Apotheke beziehen.

Die dafür benötigte Ausnahmegenehmigung kann bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach § 3Abs. 2 BtMG beantragt werden.

Sie berechtigt zum Erwerb von Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie.

In Österreich ist dies jedoch leider nicht möglich da die meisten Politiker strikt vehement gegen die Cannabis Medizin sind und auch sehr viele schwerkranke Patienten verschiedener Krankheiten im Stich lassen und sie damit zur Einnahme von schwer süchtig machenden Opiate oder ähnliche Medikationen drängen.

Hiermit wird sichergestellt dass Menschen süchtig werden und immer mehr und immer länger diese Medikamente brauchen, zu Gunsten der Pharmaindustrie die damit sehr viel Geld verdient.

 

Cannabis als Medizin bei:

 

Krebs

Gliome

ADHS

Chronisches Schmerzsyndrom

Wohlbefinden und angstlösende Wirkung

Antidepresssive Wirkung

Schlaf

Typ 2-Diabetes

Arteriosklerose

Usw.

 

Wer für eine Freigabe von Cannabisblüten für die Medizinische Anwendung ist, sollte bitte diese Petition unterschreiben damit diese Patienten sich selbst mit eigenen Pflanzen versorgen können da es sonst unleistbar wäre, weil diese Menschen in den meisten Fällen Arbeits und Erwerbsunfähig sind.

Es wird der Regierung Österreichs vorgelegt damit Schwerkranke Menschen den Zugriff zu einer sehr wirksamen Heilpflanze bekommen.

Man sollte daran denken, vielleicht bräuchte man sie selbst einmal…

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Adressat der Petition:
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