Durchsetzung der Personenfreizügigkeit (PFZ)
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Am 21.05.2000 stimmte das Schweizer Volk mit 67.2 % für das Bilaterale Abkommen mit der EU, am
25.09.2005 mit 56,0 % für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit und am 08.02.2009 mit 59.6 % für die Personenfreizügigkeit Schweiz-EU.
Mit der Annahme der Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» vom 09.02.2014 mit 50,3 % ist die Personenfreizügigkeit (PFZ) tangiert.
Mit der am 21.09.2016 im Parlament beschlossenen Vorlage 'Inländervorrang light' ist die Volksinitiative 'Gegen Massenweinwanderung' nicht sinngemäss umgesetzt. Die vom Stimmvolk 3 mal abgesegnete Personenfreizügigkeit wird hingegen bewusst 'verwässert'.
Es braucht Klarheit!
WIR POCHEN AUF DIE EINHALTUNG UND UMSETZUNG DER PERSONENFREIZÜGIGKEIT, DER VOLK & STÄNDE BEREITS 3 MAL MIT DEUTLICHEM MEHR ZUGESTIMMT HABEN.
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