Endlich E I N Bundesgesetz statt N E U N Landesgesetze für die Kindergärten!
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Es kann nicht sein, dass Eltern in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsschlüssel, höchst differierende Öffnungszeiten und in wesentlichen Punkten moderner Elementarpädagogik gravierende Auffassungsunterschiede zu Bildung und Betreuung in Kauf nehmen müssen.
Und doch ist es so: derzeit ist die österreichische Versorgungssituation mit Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr regional höchst unterschiedlich.
Diese unterschiedliche Gesetzgebung der Bundesländer im Elementarbildungsbereich erschwert die Umsetzung innovativer Bildungs- und Betreuungsprojekte und die Verbesserung pädagogischer und struktureller Qualität.
Bund und Länder sind gleichermaßen gefordert bei der Bildung und Betreuung der Kinder an einem Strang zu ziehen und eine gemeinsame und einheitliche Lösung zu erarbeiten.
Dieses Rahmengesetz muss unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten Richtlinien für Öffnungszeiten sowie Standards für Gruppengrößen und Personalschlüssel enthalten und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die ElementarpädagogInnen und das weitere Personal regeln.
EIN BUNDESEINHEITLICHES RAHMENGESETZ MUSS DRINGEND VERABSCHIEDET WERDEN!
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