Das Europaparlament möge beschließen europäische Richtlinien für Drittländer anzubieten. Die Länder sollten in die Lage versetzt werden Kategorien von europäischen Richtlinien wahlweise in nationales Recht umzusetzen, ohne weitere Umsetzung deren Anwendung durch Gerichte zu ermöglichen oder zumindest deren Anwendung auf europäische Touristen, Kunden und Internetnutzer zu ermöglichen. Die Europäische Union könnte außerdem für die Umsetzung im jeweiligen Land wahlweise eine Bewertung bzw. Zertifizierung durch eine unabhängige Agentur erteilen.
Begründung:
Die europäischen Richtlinien schaffen einen rechtlich vereinheitlichten Binnenmarkt während Drittstaaten durch ihr nationales Recht für Touristen, Kunden und Internetnutzer rechtlich völlig unbekannte Risiken bergen. Eine Vereinheitlichung könnte also im wirtschaftlichen Interesse der Drittstaaten liegen.