Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Unternehmen, die keine Betriebsräte wählen, obwohl Betriebsräte nach Betriebsverfassungsgesetz möglich wären, Betriebsräte von den für den Betrieb zuständigen Gewerkschaften ernannt werden können und das dabei auch nicht im Betrieb angestellte Personen ernannt werden können; der Betrieb wäre dann für die Entlohnung der externen Betriebsräte im vollem Umfang zuständig, aber bei Teilzeitstellen auch nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten.
Siehe:
* Das Betriebsverfassungsgesetz: Wahl und Arbeit des Betriebsrats: http://www.dgb.de/themen/++co++078e3d4c-3b4c-11df-4677-00188b4dc422
Siehe auch:
* http://www.petitiononline.de/petition/der-deutsche-bundestag-moege-beschliessen-leistungsberechtigten-nach-dem-sgb-ii-zu-erlauben-dem-zitat-von-immanuel-kant-gueltigkeit-zu-verleihen-indem-sie-forderungen-bezueglich-unternehmerischer-sozialverantwortung-an-ihnen-von-den-arbeitsgemeinschaft-na/370
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