= Einleitung =
Die Petition fordert das Schweizerische Parlament auf, Gesetze zu verfassen, die die Firmen verpflichten erneuerbare Energie zu verwenden. Dabei müssen die Regeln so ausgerichtet sein, dass weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer einen vehementen Defizit erleiden. Zu dem muss bei anfälligen Einnahmen – falls eine Variante gewählt wird, die Einnahmen generiert – diese verwendet werden, um die Produktion von erneuerbaren Energie zu steigern.
= Hintergrund =
Die Hauptidee der Petition ist, die erneuerbare Energie zu fördern, ohne das dies auf die Kosten der Privatpersonen geht. Bisher wurden Unternehmen, die erneuerbare Energie anbieten, durch den Staat subventioniert. Durch die Annahme der Petition würde diese Last auf die Schweizerische Betriebe übertragen. Dadurch wird die Subventionierung des Bundes nicht überflüssig oder unterbunden, sondern ergänzt. Bisher sind die Betriebe in der Schweiz nicht gezwungen eine umweltschonende Energiequelle zu nutzen und entscheiden sich deshalb üblicherweise für die kostengünstigere Variante.
Der zweite Grundgedanke ist, dass durch die Steigerung des Konsums der erneuerbaren Energie, dessen Preis sinken würde. Durch die Preissenkung wäre der Wechsel zu einem Anbieter von erneuerbaren Energie für Privatpersonen erschwinglich.
Des weiteren soll die Petition den Atomausstieg bis 2034 überhaupt ermöglichen. Bisher sind die eingeleitete Schritte zwar von gutem Willen, jedoch nutzlos. Denn niemand ist gezwungen erneuerbare Energie zu erwerben. Zurzeit entspricht die Nachfrage an sauberer Energie nicht der Produktion deren. Soll heissen: Es gibt bereits zuviel „grüner Strom“, der von niemanden verwendet wird. Durch die Subventionierung des Staates wird aber dessen Produktion weiter ausgebaut.
= Mögliche Varianten =
1. Ein zusätzlicher Steuerfuss auf den Erwerb von Energie, der zurückerstattet wird, falls nachgewiesen werden kann, dass die Energie aus einer erneuerbaren Quelle stammt. Sinnvoll wäre es, wenn der Steuerfuss über die Jahre bis 2034 weiter angehoben werden. Dies würde den Betrieben erlauben den Wechsel vorzeitig zu planen.
2. Falls der ausgewiesene Gewinn einer Firma erlauben würde, dass sie erneuerbare Energie verwenden könnten, müssen sie die Differenz dem Bund abgeben.
3. Die Betriebe sind verpflichtet erneuerbare Energie zu gebrauchen. Jedoch besteht die Option einen Ausschluss von der Regel zu beantragen, falls die Möglichkeit der Insolvenz besteht oder falls Arbeitsplätze gefährdet wären.