Gegen die Ausweisung unserer hilfebedürftigen Eltern nach Pakistan
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Das Bundesgericht und der Kanton Thurgau haben entschieden: Unsere Eltern, Frau Elvina Patrick und Herr Patrick Khushia - beides gebürtige Christen aus Pakistan - müssen gem. Migrationsamt Thurgau mitte August das Land verlassen.
Sie sind jedoch alt und auf unsere Hilfe angewiesen. Unser Vater erlitt aufgrund eines Unfalls ein Schädel-Hirn-Trauma. Durch seinen Glauben spricht er oft von Jesus, dies würde ihm in Pakistan zum Verhängnis werden. Unsere Mutter kann nicht für ihn sorgen. Kulturell bedingt hört er nicht auf sie. In Pakistan sind die Kinder die Altersvorsorge und Altersversorgung. Niemand wäre da, um sie rund um die Uhr zu unterstützen. Wir 4 Kinder (3 davon mit Schweizer Staatsbürgerschaft) leben jedoch mit unseren Schweizer Familien gut integriert in der Schweiz. Hier können und wollen wir für sie sozial und auch finanziell aufkommen.
Bitte hilft uns, dass sie hier bei ihren Kindern und Enkelkindern ihren Lebensabend verbringen dürfen und nicht in Pakistan dem Extremismus und der Einsamkeit überlassen werden.
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Migrationsamt Thurgau, Multiplex 1, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
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