Gerechtigkeit statt Diskriminierung für positiv wesensgeteste Listenhunde in Hamburg.
Einen friedlichen Hund ohne Vorkommnisse aufgrund seiner Rassezugehörigkeit wegzusperren, ist unsinnig. So geschieht es jedoch mit den so genannten Listenhunden. Dies sind Hunde jener Rassen, die nach dem Hamburger Hundegesetz als unwiderleglich gefährlich gelten – Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Mischlinge. Sie gelten als gefährlich, unabhängig davon, wie friedfertig sie tatsächlich sind, und müssen ihr Leben hinter den Gitterstäben ihres Zwingers im Tierheim fristen.
Mit der Forderung nach einem gerechten Hundegesetz startet der Hamburger Tierschutzverein - mit der Unterstützung des Deutschen Tierschutzbundes, der Hunde-Lobby e.V. und dem Internetforum hundewiese-hamburg.de - im Oktober 2011 eine Kampagne. Zentrale Forderung ist, die Kategorie der unwiderleglich gefährlichen Hunderassen im Sinne von § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz abzuschaffen. Jeder Hund muss die Chance haben, durch einen Wesenstest seine gesetzlich vermutete Gefährlichkeit widerlegen zu können. Plakate, Flyer, Postkarten und Unterschriftenlisten machen die Öffentlichkeit auf die Unzulänglichkeiten und Unsinnigkeiten des Hamburger Hundgesetzes aufmerksam und sollen das Thema auf die Senatsagenda bringen.