Der Deutsche Bundestag möge beschließen für Luxusprodukte eine gestaffelte Luxusmehrwertsteuer von 1% bis 5% (inklusive einer Mehrwertsteuer von 19 % also 20% bis 24%) einzuführen. Die exakte Luxusmehrwertsteuer, die auf Produkte zu zahlen wäre, sollte durch ein neues Bundesamt festgelegt werden, das sich zur Festlegung intensiv direkt demokratischer Verfahren bedienen sollte, um Konsumenten auch zu Demokratie zu erziehen. Die Festlegung könnte dabei nach Kategorien aber auch mit Ausnahmen oder Mittelwertbildung aus mehreren Kategorien erfolgen. Grundsätzlich wäre es also möglich jedes Produkt einzeln zu diskutieren. Internethändler könnten zur sofortigen Übernahme der aktuellen Mehrwertsteuer verpflichtet werden, während der konventionelle Einzelhandel Preisschilder erst nach einer Übergangsfrist von einem Monat anzupassen hätte. Hotels könnten beispielsweise pauschal entsprechend ihrer Sterne eingestuft werden.