Härtere Strafmaßnahmen bei sexuellem Kindesmissbrauch

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Härtere Strafmaßnahmen bei sexuellem Kindesmissbrauch / Bei Kindesmord lebenslänglich ohne Ausnahme/ Aufhebung der Verjährungsfrist/ Intensive Öffentlichkeitsaufklärung bezüglich sexuellem Kindesmissbrauch Die Menschenrechte sind Grundlage beim Einsatz von Strafmaßnahmen. Dies muss auch bei den Schwächsten unserer Gesellschaft gewährleistet sein.. Da die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist, benötigen unsere Kinder den höchsten Rechtsschutz. Im Kindesalter ist infolge der noch unvollständig entwickelten Persönlichkeitsstruktur die Fähigkeit zum Selbstschutz, sowie zum Erkennen von Straftaten nicht gegeben. Wird dies nicht berücksichtigt, degradieren wir unsere Kinder zu Menschen 2. Klasse. Was möchten Swir mit dieser Petition erreichen? Sexueller Missbrauch ist Seelenmord, der Jahrhunderte lang tabuisiert wurde und noch in unserer Zeit bagatellisiert und geringfügig bestraft wird. Animalische Begierden solcher Straftäter stürzen Kinder in schwerste Konflikte; eine normale Persönlichkeitsentwicklung wird verhindert, welche sie psychisch und körperlich krank macht und kein Leben wie Unbetroffene führen lässt. Durch härtere Strafen, Aufhebung der Verjährungsfrist und breitangelegter Aufklärung muss dem entgegengewirkt werden. Menschenrechte sind die Grundlage beim Einsatz von Strafmaßnahmen, dies muss auch bei den Schwächsten unserer Gesellschaft gewährleistet sein. Denn die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar und somit benötigen unsere Kinder den höchsten Rechtsschutz. Da Kinder ebenfalls Teil unserer Gesellschaft sind, kann man bei einem Missbrauch nicht nur die Psyche oder die Veranlagung der TÄTER bei der Festlegung der Urteilsfindung berücksichtigen. Ansonsten werden unsere Kinder zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Denn deren Psyche/Körper ist nach solchen Straftaten für ihr ganzes Leben geschädigt. Der Täter aber darf sich nach kurzem Strafvollzug, bzw. bei guter Führung nach einer völlig ungerechtfertigt kurzen Haftzeit wieder seines Lebens erfreuen und wird nicht selten abermals zum Straftäter In der Öffentlichkeit und auch innerhalb der Medien werden Kinderschänder häufig als Pädophile bezeichnet. Das ist sachlich falsch und wird leider vor Gericht von Missbrauchstätern ausgenutzt, um aufgrund dieser "Krankheit" mildernde Umstände zu bewirken. Pädophilie ist als Krankheit anerkannt, aber dennoch gibt diese Krankheit den Betroffenen nicht das Recht, Kinder für ihre sexuellen Bedürfnisse zu benutzen! Auch hier bedarf es einer Rechtssprechung zugunsten der Opfer. Dies findet aber in der Praxis eher selten statt. Wenn ein Täter vorher selbst Opfer war, dann ist sein Verhalten dennoch oder gerade deshalb nicht mit „schwerer Kindheit"zu entschuldigen. In Fachkreisen ist lange bekannt, dass diese Täter zu Suchttätern zu zählen sind und dies bedeutet, sie werden immer wieder Kinderseelen zerstören oder sogar zu Kindesmördern werden. Deshalb muss eine Bestrafung in einer Höhe gewährleistet sein, in welcher der Täter so weit therapiert werden kann, dass er keine Gefahr mehr für Kinder darstellt. Ist dies nicht zu gewährleisten, bedeutet es bei Freilassung solcher Täter, unseren Jüngsten der Gesellschaft den ihnen zustehenden Schutz zu entziehen. Damit macht sich der Gesetzgeber mit verantwortlich für erneute Missbrauchstaten und Kinder werden ihrer Rechte beraubt. In den streng vorgegeben Gesetzen darf den Richtern nur wenig Spielraum zur Urteilsfindung gelassen werden. Nur so können sie vor einer moralischen Mitschuld bei einer Wiederholungstat geschützt werden. Wie aber die Praxis belegt, können die Gesetze so ausgelegt werden, dass dem Täter mehr Rechte als dem kindlichen Opfer zuerkannt werden. Und genau hier bedarf es einer dringenden Änderung innerhalb der Rechtsgebung. So wie andere Berufsgruppen, die mit Menschen arbeiten, für ihre Fehler Eigenverantwortung tragen und einer entsprechenden Strafverfolgung unterliegen, muss dies auch innerhalb der Gerichtsbarkeit eingehalten werden. Jeder sexuelle Missbrauch ist gleichzeitig ein Gewaltverbrechen. Denn nur weil das Kind entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage ist, einen Missbrauch auch als solchen zu erkennen, kann innerhalb der Rechtssprechung nicht davon ausgegangen werden, dass das Kind mit dieser Handlung des Täters einverstanden war. Das missbrauchte Kind wird durch den Täter zu einem Objekt seiner Lust manipuliert. Diese Handlungsweise ist als ein vom Täter bewusst durchgeführtes, schändliches Sexualverbrechen zu beurteilen, entwürdigend und in höchster Form gegen die Menschenrechte verstoßend. Neben dem schweren Verstoß gegen die Menschenrechte, macht sich der Täter eines sexuellen Kindesmissbrauchs auch wegen schwerer Körperverletzung schuldig.Und dies führe ich nicht nur auf die oben angeführten Schäden und Folgeschäden, die durch das kindliche Trauma entstehen zurück. Denn neueste wissenschaftliche Forschungen belegen, dass Missbrauch in der Kindheit die Gesundheit im Alter schädigt. Ergebnisse der Studie des King's College London "Entzündung ist eine natürliche Reaktion auf ein körperliches Trauma. Psychologischer Stress kann genauso eine Entzündung hervorrufen,.....Menschen, die als Kinder körperlich oder sexuell missbraucht wurden, haben eine doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit, Entzündungsproteine im Blut zu bekommen. Die Ergebnisse der Studie des King's College London zeigten, dass Teilnehmer, die als Kinder körperlich oder sexuell missbraucht oder von ihren Müttern abgelehnt wurden, doppelt so oft über deutlich erhöhte CRP-Werte verfügten. Die Forscher gehen davon aus, dass überhöhte Belastung bei Kindern zu abnormalen Entzündungsreaktionen führt, die Auswirkungen auf den erwachsenen Menschen haben. Daraus kann später, laut Danese, ein erhöhtes Risiko von Herzanfällen, Schlaganfällen und anderen Erkrankungen resultieren. Deshalb fordern wir bei sexuellem Missbrauch eine Mindeststrafe von 10 Jahren. Hierzu sind auch Täter zu zählen, die bisher noch zu "minder schweren Fällen" gerechnet worden sind. Denn neueste Studien zum Kindesmissbrauch bestätigen, dass sich das Täterprofil bereits im Kindes - und Jugendalter profiliert. Selbst bei minder schweren Fällen wie Belästigungen und Nötigungen sind beim Täter bereits Verhaltens, Gefühls - und Denkmuster ausgeprägt, die ihn immer wieder diesbezügliche Normen überschreiten lassen und dabei zu Steigerungen der Straftat führen. Je eher eine therapeutische Strafmaßnahme einsetzt und je intensiver sie durchgeführt wird, um so mehr Schutz bieten wir unseren Kindern vor den härtesten Verbrechen dieser Art. Bei Kindesmördern fordern wir eine lebenslange Verwahrung ohne jegliche Ausnahme. Generelle Aufhebung der Verjährungsfristen sind Voraussetzungen für die Durchsetzung von härteren Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch! Als weitere wichtige Forderung gehört die Enttabuisierung von Kindesmissbrauch innerhalb des Familiensystems in Deutschland. Denn das Hauptfeld vom sexuellen Missbrauchsgeschehen ist innerhalb familiärer Bereiche und dessen Umfeld zu finden. Statistiken beweisen, dass 90 % der Täter im engeren Bekannten-und Verwandtenkreis der kindlichen Opfer zu finden sind. Täter können in diesen Fällen Bezugspersonen des Opfers, nahe stehende Verwandte, Bekannte oder Freunde der Familie sein. Problematisch bei der Aufdeckung dieser Verbrechen ist die Tatsache, dass sowohl die Kinder als auch die übrigen Erwachsenen viel weniger misstrauisch als Fremden gegenüber sind. Dunkelziffern besagen, dass in Deutschland jährlich 200.000 - 300.000 Kinder sexuell missbraucht werden - eine Altersgrenze nach unten gibt es dabei nicht. Man geht davon aus, dass alle 2 Minuten ein solcher Übergriff stattfindet und dass man in jeder Kindergartengruppe und Schulklasse statistisch gesehen ein Opfer finden kann. Deshalb ist eine breitangelegte Öffentlichkeitsaufklärung zum bisherigen Tabuthema "Kindesmissbrauch im Familien-/Bekanntenkreis" unerlässlich. Da junge Opfer oft keine Worte für das, was ihnen da passierte finden, sie also für längere Zeit „ sprachlos " sind, ist es wichtig, dass der Öffentlichkeit Merkmale mitgeteilt werden, die auf Kindesmissbrauch hindeuten können. Die größte Dunkelziffer besteht beim Inzest unter Geschwistern. Der häufigste Missbrauch unter Geschwistern findet durch den älteren Bruder an der wesentlich jüngeren Schwester statt. Neueste Forschungen belegen, dass genau hier eine Chance genutzt werden kann, um die hohe Zahl der Erwachsenentäter schon im Vorfeld zu verringern. Wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass im Gegensatz zu der hohen Rückfallquote bei erwachsenen Straftätern in jungen Jahren, wenn sich das Täterprofil noch nicht verfestigt hat, viel mehr positive Ergebnisse innerhalb der Therapieauflagen nach Missbrauchsverbrechen aufzuweisen sind.
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