Als Ordnungswidrigkeit wird das Quälen von Tieren im Tierschutzgesetz beschrieben. Darauf gibt es Geldstrafen oder Bewährung. Bei der Tötung ohne vernüftigen Grund ist die Höchstrafe 3 Jahre. Meist ebenfalls auf Bewährung.
Während unser altes Gesetz so vor sich hin dümpelt, wird überall in ganz Deutschland dagegen verstoßen.
- Massentierhaltung unter lebensunwürdigen Bedingungen
- Massenzüchtungen
- Tötungen aus purem Spaß an der Freude
- Misshandlung
Um nur ein paar der Dinge zu nennen, die überall um uns herum passieren.
Mit einer neuen Festlegung des Strafmaßes könnte man zumindest einigen viele Qualen ersparen!
Tiere zu quälen, zu misshandeln oder zu töten darf keine Ordnungswidrigkeit mehr sein! Es ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahntet werden muss!
Untershreibt die Petition und helft dabei Tierschändern eine gerechte Strafe zu erteilen!