"ISLAM" - Aberkennung des Status anerkannte "ISLAM" - Aberkennung des Status anerkannte Religionsgemeinschaft BGBl. I Nr: 39/2015 Islamgesetz 2015
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An den Nationalrat der Republik Österreich
Parlamentarische Bürgerinitiative
ISLAM - Aberkennnung des Status anerkannte Relgionsgemeinschft BGBl. I Nr. 39/2015
Islamgesetz 2015
Wir die Unterzeichner fordern den Nationalrat der Republik Österreich auf, oben genannte Religionsgemeinschaft, den ISLAM, einer genauer Überprüfung durch eine Expertenkommison zu unterziehen. Wir verdächtigen diese Religionsgemeinschaft des Gesetzesbruches in mehrern Fällen.
- Verfassungsgesetz Art. 1 und 1,2 sowie Art. 2
Die Lehren auf die sich diese Religion stützt ist das Buch "Der Koran" der von den Mitgliedern dieser Glaubensgemeinschaft als die einzig gültige Wahrheit angesehen wird.
Dieses Buch ist eine Sammlung von Anweisungen in Vers Form, die dem Gläubigen suggeriert, nur bei Einhaltung dieser Anweisungen, ein erfülltes Leben führen zu können und nur bei Einhaltung der Zugang zum Paradiese gewährt wird. Ein Verstoß gegen die Anweisungen wird mit Höllenfeuer bestraft, was bei gläubigen Moslems ein hysterisches Gefühl der Angst hervorruft und ihm keinerlei Alternativen offenläßt.
Dieses Buch enthält expliziete Anweisungen sogenannte Kuffar (Ungläubige = jeder der Nichtmoslem ist) zu verfolgen, zu verletzen oder gar zu töten. BSp: Koran Sure 2 al - Baqara Vers 191
Dies verstößt unserer Meinung nach gegen:
- StGB § 26 Anstiftung / Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und deren Gutheißung
- StGB § 282 Abs. 1 und 2 Verhetzung
Der Koran und dessen angeschlossene Gesetzgebung die Scharia ist ein Bruch des B-VG Bundesverfassungsgesetzes Art. 94 Trennung der Gewalten.
Der Koran erlaubt es seinen Anhängern zum eigenen oder zum Schutz des Islam, zur Verschleierung, aus taktischen Gründen und zur Tarnung des eigentlichen Vorhabens, der Gründung einens islamischen Staates, die sogenannte TAQIYYA anzuwenden. Diese Taqiyya ist ausdrückliche Erlaubnis zu lügen. Da es den staatlichen Institutionen somit unmöglich gemacht wird Wahrheit von Unwahrheit zu unterscheiden, sehen wir eine imense Gefahr bei Vereinbarungen die mit den Vertretern dieser Glaubensgemeinschaft getroffen werden.
Da der Koran seinen Anhängern suggeriert, nur bei Einhaltung sämtlicher Anordungen ein ehrenhaftes Leben bzw. nur durch die Einhaltung dieser Anweisungen ein gesegnetes Leben nach dem Tod zu teil wird, ist dies unserer Meinung nach eine Gehirnwäsche, da sie keinerlei Alternativen offen läßt.
Aus diesm Grund ist dies in unseren Augen keine Religion sondern eine gefährliche Sekte die in einem rechtsstaatlichem System wie dem unseren keinen Platz einnehmen darf.
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