MinimalInvalidenrente von 4'000.00 monatlich
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Bis 2018 sollen 16’800 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner wieder zurück in den Arbeitsmarkt finden. Der Nationalrat hat am Donnerstag den ersten Teil der 6. IV-Revision durchberaten und gutgeheissen. Behinderten- Quoten für Unternehmen lehnte der Nationalrat dabei ab.
Ziel des ersten Teils der 6. IV-Revision ist es, das defizitäre Sozialwerk jährlich um etwa 500 Millionen Franken zu entlasten. Nachdem mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden. Dazu wird bei der regelmässigen Überprüfung der Renten die Schraube angezogen, um den verbreiteten Eindruck «einmal Rente, immer Rente» durch das Credo «Rente als Brücke zur Eingliederung» zu ersetzen.
Bei der Rentenprüfung stehen IV-Rentner im Fokus, deren Rente mit «organisch nicht erklärbaren Krankheitsbildern» begründet ist. Es sei diskriminierend, eine Gruppe Menschen wegen eines bestimmten Krankheitsbildes von der IV auszuschliessen und sie keine Minmalrente von 4'000.00 zur Verfügung steht, kritisiert Parteipräsident Schweiz Thomas Zumstein (PSHD Schweiz).
Die Unterzeichner der Peition forden und appellieren, dass die Pro-Behinderten-Verbäde sich für eine Minimalrente von monatlich 4'000.00 CHF einsetzen und den Rentnerinnen und Rentner eine Minimalrente von 4'000.00 CHF ermöglichen.
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