Nein zur Novelle des Oö. Wohnbaufördergesetzes 1993 (WFG 1993)

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Unsere Vorschläge für eine Verbesserung der Wohnbeihilfen-Novelle

 

Wie schon im letzten ÖH-Courier diskutiert, beinhaltet die geplante Novellierung der Wohnbeihilfe in Oberösterreich durch den FPÖ-Landesrat Haimbuchner eine reihe von Verschlechterungen für Studierende, deren sozialpolitischen und/oder verfassungsrechtlichen Auswirkungen Anlass zur Kritik geben:

 

Implementierung eines Mindest-Einkommensnachweises Delegation von zentralen sozialpolitischen Weichenstellungen an den Verordnungsgeber Verletzung des Vertrauensschutzes

 

Die ÖH hat diesbezüglich auch ein Rechtsgutachten des Univ. Prof. Dr. Bruno Binder eingeholt, der die verfassungsmäßigen Bedenken bestärkt, während maßgebliche Interessensvertretungen im Bereich Wohnen und MieterInnenschutz unsere sozialpolitischen Bedenken teilen und unterstreichen.

 

Unsere Vorschläge  zur Reparatur der Novelle:

 

Das erforderliche Mindest-Einkommen für den Bezug von Wohnbeihilfe muss ich Gesetz ausreichend genau definiert sein – ein Ermessensspielraum der Verwaltung ist verfassungswidrig und befördert Willkür. Dementsprechend setzen wir uns für die genaue Definition des Mindest-Einkommens + 1 Jahr Übergangszeit + Anrechenbarkeit von Ferialtätigkeiten u.ä. ein, damit Studierende wenigstens die Möglichkeit haben ihre Berufstätigkeit anzupassen um weiterhin Wohnbeihilfe zu erhalten. Weiter fordern wir die Befreiung von StipendienbezieherInnen von den Erfordernissen des Einkommensnachweises. Genauso sollen Vollzeit-Studierende (>/= 30 ECTS, analog zu Studienfördergesetz, was eine problemlose Abwicklung durch die Verwaltung erlaubt, da Studienerfolgsnachweise an der JKU eine amtliche Signatur haben und daher keine weiteren Unterlagen beizulegen wären) von der Regelung des Mindest-Einkommens befreit werden.

 

Werden diese drei Punkte in der Novellierung des WFG 1993 berücksichtigt, ist 1. Ihre Verfassungskonformität garantiert, 2. sind die Auswirkungen für Studierende eingedämmt und 3. macht ein Verzicht auf finanzielle Bewertungsmaßstäbe bei Studierenden auch aus bildungspolitischen Überlegungen Sinn:

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