NEIN zur Streichung der Alphabetisierungskurse!
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Da das WeBiG (Weiterbildungsgesetz des Bundes) auf den 1.1.2017 in Kraft treten wird, sind die Bestimmungen und die dazugehörenden Verordnungen des Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz im Kanton Zürich im Teil Weiterbildung ausser Kraft.Die Umsetzung des WeBiG für den Kanton Zürich wurde noch nicht in Angriff genommen.
Der Kanton nimmt somit eine Finanzierungslücke bewusst in Kauf, d.h. solange es für den Kanton Zürich kein Einführungsgesetz zum WeBiG gibt, wird es für Alpha-Gemeinde-Kurse keine Mitfinanzierung mehr geben.
Durch die Streichung der Subventionen im Bereich Weiterbildung auf Ende 2016 und damit auch für Alphabetisierungskurse und Kurse im Bereich Grundkompetenzen können sehr viele bildungswillige Schweizer und Fremdsprachige im Kanton Zürich nicht mehr an den Kursen teilnehmen. Sie können die Kursvollkosten von ca. Fr. 20.00 pro Teilnehmer und Lektion nicht selbst aufbringen. Fr. 5.00 pro Teilnehmer und Lektion sind möglich.
Wir bitten deshalb die Kantonsregierung, die Schwächsten in der Gesellschaft weiter zu unterstützen und eine Zwischenfinanzierung zu genehmigen.
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