Neues Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 - 60 € sind zu viel !!!
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An das Land Steiermark
Die steiermärkische Landesregierung hat mit Wirkung 01.01.2013 ein neues Hundeabgabegesetz, sowie eine Änderung des Steierm. Landes-Sicherheitsgesetztes in Bezug auf die Hundehaltung erlassen.
Auf Grund dieser Änderung ist jede steirische Gemeinde verpflichtet eine Mindestabgabegebühr von 60 € einzuheben (alle Beträge 60 € aufwärts sind den Gemeinden vorbehalten). Weiters wird in vielen Gemeinden für einen 2ten Hund 80 € und für einen 3ten 150 € eingehoben, was schlicht und einfach eine horrende Gebühr darstellt und viele Bürger die auf Grund der Wirtschaftslage finanziell nicht so gut darstehen noch weiter abgezockt werden. Nicht zu vergessen, dass sich viele Leute die Anschaffung eines Hundes oder Zweithundes zweimal überlegen und das mit Sicherheit Auswirkungen auf die steiermärkischen Tierheime hat.
Unsere Ziele:
1) Minderung der Hundesteuer (Beispiel Burgenland 20 €)
2) Hundefreilaufzonen in jeder Gemeinde
3) Änderung des Gesetztes wodurch Hundehalter welche über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren durchgehend die Haltung eines Hundes nachweisen können, nicht verpflichtet sind einen Hundekundennachweis oder ähnliche Ausbildungen zu erbringen. Personen die ihren Hund 1-4 Jahre haben aber schon - gleiches Recht für alle !
Ein Leserbrief an die Kronen Zeitung ist schon in Arbeit und ein Artikel ist auch in Planung. Die Petition geht an das Land Steiermark und die Kronenzeitung.
Wir bedanken uns schon jetzt für die Unterstützung und hoffen auf zahlreiche Unterschriften (auch von Nichthundehaltern)
Gemeinsam sind wir stark und nur so können wir etwas erreichen !!
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Landtag Steiermark, Herrn LTAbg. Detlef Gruber (Obmann) und den Ausschuss "Gemeinden, Wohnbau, Bau- und Raumordnung "
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